Der ADFC ist die größte Interessenvertretung für Radfahrer*innen weltweit und hat mehr als 230.000 Mitglieder. Je mehr wir sind, desto stärker spürt die Politik den Druck, auch direkt vor Ort!
Wir setzen uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt und damit für mehr Klimaschutz, Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität ein.
Wir wollen, dass Deutschland Fahrradland wird, damit das Fahrrad mehr Platz bekommt und die Gesetzgebung fahrradfreundlicher wird.
Wir wollen, dass überall gute Radwege gebaut werden, auf denen alle Menschen sicher und komfortabel Rad fahren können.
Der ADFC ist parteipolitisch neutral, aber parteilich, wenn es um die Interessen Rad fahrender Menschen geht. Daher setzen wir uns als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby für die konsequente Förderung des Fahrradverkehrs ein.
Wir machen politischen Druck
Mit Kampagnen fördern wir den öffentlichen Diskurs und erzeugen politisch Druck. Mit Fachveranstaltungen und Lobbyarbeit informieren wir politische Entscheider*innen. Mit Projekten wie dem ADFC-Fahrradklima-Test schaffen wir öffentliche Aufmerksamkeit für fehlende Fahrradfreundlichkeit und notwendige Verbesserungen der Radfahrbedingungen.
Wir beraten in allen Fragen rund ums Fahrrad
Wir veranstalten Fahrradchecks und Codieraktionen, betreuen Selbsthilfewerkstätten und informieren zu allem rund ums Rad: über Technik, Recht und Service genauso wie über Politik und Tourismus. Wir bieten praktische Tipps und Empfehlungen für alle, die gerne Rad fahren.
Wir tragen mit Initiativen wie „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ dazu bei, dass sich mehr Menschen klimafreundlich und gesund fortbewegen. Wir haben ein waches Auge auf alles, was die Fahrradindustrie herstellt. Wir mischen uns ein, wenn es darum geht, die Qualität der Produkte zu verbessern.
Wir machen Radtouren
Wir veranstalten Radtouren und bringen Menschen zusammen, die gerne Rad fahren: touren-termine.adfc.de
Mit Radkarten helfen wir bei der Orientierung und setzen uns für gute Wegweisen und damit für einladende Radwege ein: adfc-radtourismus.de
Wir zertifizieren fahrradfreundliche Unterkünfte: bettundbike.de
Wir bieten unseren Mitgliedern umfassenden Service
Im Mitgliedsbeitrag ist die ADFC-Pannenhilfe enthalten. Mit der 24/7-Hotline verlieren Pannen ihren Schrecken. Außerdem ist jedes ADFC-Mitglied, das mit dem Rad, im öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs ist, durch eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung geschützt. Zudem erhalten ADFC-Mitglieder günstige Konditionen bei Kooperationspartnern und bei Abschluss einer Fahrradversicherung.
ADFC-Mitglieder können außerdem ermäßigt an Radtouren, Diavorträgen oder Seminaren des ADFC teilnehmen und sie erhalten regelmäßig das ADFC-Magazin Radwelt (auch als E-Paper möglich!) und den Radwelt-Newsletter. Sie sind so über den ADFC, seine Arbeit und alles rund ums Rad bestens informiert.
Mehr über die ADFC-Mitgliedschaft erfahren oder jetzt Mitglieder werden!
Der ADFC ist mit seiner Satzung im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.
Der ADFC ist in mehr als 500 Ortsgruppen und 16 Landesverbänden bundesweit vertreten.
Die interaktive Karte zeigt, wo Sie den ADFC in Ihrer Nähe finden und nennt Kontaktadressen und Ansprechpartner:innen vor Ort.
Sie können nach Bundesländern oder Orten filtern, sich direkt durch die Karte klicken oder gezielt nach Landesverbänden oder Infoläden suchen. Einige Ansprechpartner:innen finden Sie aus Datenschutzgründen nicht über die Städtewahl, sondern über die Filterung nach Bundesländern.
Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Im Radtouren- und Veranstaltungsportal des ADFC findet sich eine Vielzahl lokaler Veranstaltungen von politischen Aktionen über geführte Radtouren bis hin zu Terminen zur Fahrrad-Codierung.
Der ADFC hat bundesweit mehr als 12.000 Ehrenamtliche, die in den Ortsgruppen aktiv sind. Hier finden sich Infos für alle, die sich gemeinsam mit uns für die Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt engagieren möchten.
Der ADFC veröffentlicht verschiedene Publikationen. Er hat touristische Broschüren wie „Deutschland per Rad entdecken“ und „Radurlaub“, die regelmäßig erscheinen.
Für seine Mitglieder hat der ADFC das beliebte Mitgliedermagazin „Radwelt“ im Programm, das viermal im Jahr über den ADFC, Verkehrspolitik, Fahrradtechnik und über Alltag, Freizeit und Reisen mit dem Rad informiert. Für Kinder wird die „Radwelt“ bunt und schräg auf den Seiten mit der Radwelt-Ritzelbande.
Im Bereich „Publikationen“ finden Sie außerdem den ADFC-Jahresbericht und das Verkehrspolitische Programm des ADFC und die Broschüre „So geht Verkehrswende“.
Der ADFC ist die starke Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland. Wir suchen immer wieder nach Verstärkung für die Bundesgeschäftsstelle oder unsere Vertretungen in den Bundesländern oder vor Ort.
Hier finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Bitte melden Sie sich bei der jeweils angegebenen Kontaktadresse mit Ihren Bewerbungsunterlagen.
Der Bundesvorstand vertritt den ADFC nach außen und ist für die Politik des Verbandes verantwortlich. Er besteht aktuell aus sechs gewählten Vorstandsmitgliedern. Zudem hat der Vorstand Reinhard Buschmann-Carl kooptiert. Kooptierte Mitglieder des Bundesvorstandes haben Rede- und Antragsrechte von Bundesvorstandsmitgliedern, aber kein Stimmrecht in den Organen des ADFC.
Mit einem Klick auf das Bild öffnet sich die Kurzvorstellung des jeweiligen Mitglieds des Bundesvorstands.
Die Bundesgeschäftsstelle des ADFC hat ihren Hauptsitz im Herzen von Berlin und eine Zweigstelle in Bremen. An beiden Standorten setzen sich knapp 50 hauptamtliche Mitarbeiter*innen für die Verkehrswende mit dem Fahrrad ein – ob in der Verkehrspolitik, im Tourismus, im Verband, in der Kommunikation oder in der Mitgliederverwaltung und Organisation.
Wir engagieren uns auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene in Bündnissen und Netzwerken, um unsere Ziele zu erreichen – dass das Fahrrad mehr Platz bekommt und die Gesetzgebung fahrradfreundlicher wird. Dafür braucht es Unterstützer*innen, die sich gemeinsam mit dem ADFC dafür stark machen.
Diese Unterstützung von Unternehmen findet durch den Beitritt zum Business Club ihren Ausdruck. Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie von einem exklusivem Austausch, direkter Vernetzung, aktiver Unterstützung sowie Stärkung der Fahrradlobby.
Weitere Informationen zum ADFC Business Club
Verantwortlich:
Sarah Holczer, Stellvertretende Bundesvorsitzende
Dr. Caroline A. Lodemann, Politische Bundesgeschäftsführerin
Ihre Ansprechpartnerin: Ann-Kathrin Zimanji, Tel: 030 2091498-0, E-Mail: ann-kathrin.zimanji [at] adfc.de
Diese Firmen setzen sich bereits als Mitglieder auch politisch für das Fahrrad ein:
Fragen zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft, den Mitgliederversicherungen (auch Schadensmeldungen) und zur Arbeit des ADFC allgemein beantwortet Ihnen gerne:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)
Bundesgeschäftsstelle
Mohrenstraße 69
10117 Berlin
E-Mail: kontakt [at] adfc.de
Telefon: 030 2091498-0
Wenden Sie sich mit Anliegen zur Mitgliederverwaltung, zu Ihrer Beitragsrechnung, Geschenkmitgliedschaften oder auch dem Radwelt-Bezug gerne an:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC)
Service & Verwaltung
Am Wall 128-134
28195 Bremen
E-Mail: mitglieder [at] adfc.de
Telefon: 0421 34629-23
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.
Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.
Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.