Fahrradmilliarde für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor
Das Geld im Bundeshaushalt für die Förderung des Radverkehrs reicht nicht, um Deutschland zum Fahrradland zu machen. Das stellen ADFC und die Verbände der Fahrradwirtschaft VSF und Zukunft Fahrrad fest.
Im Mai hatte die Verkehrsministerkonferenz der Länder den Bund mit einem Beschluss dazu aufgefordert, die Fahrradförderprogramme des Bundes bis mindestens 2030 auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen. So soll sichergestellt werden, dass die Klimaschutzziele des Bundes auf kommunaler Ebene erreicht werden.
Doch die im Haushaltsentwurf vorgestellten Mittel reichen nicht annähernd an diese Summe heran: Hier werden 555 Millionen Euro für den Radverkehr für 2023 bereitgestellt. Für die Jahre 2024 bis 2028 gibt es bisher sogenannte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 225 Millionen pro Jahr. ADFC, VSF und Zukunft Fahrrad drängen daher auf Nachbesserungen seitens der Bundesregierung.
Fahrradmilliarde ist Klimaschutz
Die Umsetzung des Fahrradlands Deutschland steht im Koalitionsvertrag. Und 2022 standen 750 Millionen Euro für den Radverkehr zur Verfügung – mehr als jemals zuvor. Doch für 2023 ist es gerade mal die Hälfte der geforderten „Fahrradmilliarde“. Sie würde im hohen Maße zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor beitragen, so die drei Verbände.
Ohne die ausreichende Finanzierung bleibe der Investitionsrückstau bestehen, denn so reicht es nicht für durchgängige Radwegenetze, Radschnellwege und Fahrradparkhäuser.
Für das Erreichen der Klimaziele im Verkehr ist der schnelle Ausbau des Radverkehrs wichtig. Das weiß Minister Wissing. Er darf dem Bundestag aber nicht vorgaukeln, flächendeckende Qualitätsradwege und Fahrradparkplätze im ganzen Land seien für ein Taschengeld zu haben. Länder und Kommunen brauchen eine solide Förderung vom Bund, um einen nachhaltigen Radwege-Bauboom auszulösen. Wir brauchen hier dringend eine Aufstockung, sonst platzt der Traum vom Fahrradland.“
Ann-Kathrin Schneider, ADFC-Bundesgeschäftsführerin
Die Umsetzung des Fahrradlands wird nur gelingen, wenn der Bund die Fördermittel für den Ausbau durchgängiger sicherer Radwegenetze erhöht und langfristig sicherstellt. Dass der Bund dabei die Länder und Kommunen mit den Förderprogrammen beim Ausbau der Radinfrastruktur vor Ort unterstützt, ist enorm wichtig. Aber er muss auch für den Rechtsrahmen sorgen und das Straßenverkehrsrecht grundlegend modernisieren.
Landesverkehrsminister*innen fordern Fahrradmilliarde
Die Verkehrsminister*innen der Länder fordern den Bund auf, die Bundesmittel zur Finanzierung der investiven Radverkehrsförderung mit den Programmen „Radnetz Deutschland“, „Stadt und Land“ und „investive Modellprojekte“ jährlich auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Diese Fördersumme soll bis mindestens 2030 fortgeschrieben werden, damit sie den Herausforderungen der Verkehrswende gerecht und die Klimaziele des Bundes erreicht werden können. Darüber hinaus fordern sie die Mittel für den Bau von Radschnellwegen ab 2024 aufzustocken.
Förderprogramme entwickeln Dynamik
Diesem Bedarf wird der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2023 mit einem Etat in Höhe von 550 Millionen Euro bisher nicht gerecht. Dabei zeigt sich, dass die Fördergelder gut angenommen werden und Städte und Gemeinden in den Radverkehr investieren wollen.
Das Förderprogramm „Radnetz Deutschland“ mit Fokus auf touristische Radfernwege ist bereits mehrfach überzeichnet; und das Förderprogramm für investive Modellprojekte wurde aufgrund der großen Nachfrage bereits mehrmals aufgestockt.
Aber besonders die Dynamik, die das Sonderprogramm „Stadt und Land“ vor Ort beim Ausbau der kommunalen Radinfrastruktur ausgelöst hat, zeigt den immensen Nachholbedarf in Städten und Gemeinden. Inzwischen sind laut Bundesverkehrsministerium bereits 80 Prozent der Mittel abgerufen worden – für über 1.000 Projekte.
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