Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg © ADFC / Westrich

StVO / Appell an Verkehrsminister: Fahrradnovelle wieder in Kraft setzen

Durch einen Formfehler in der novellierten Straßenverkehrs-Ordnung fallen derzeit auch die Bußgelder für gefährdendes Verhalten gegenüber Radfahrenden zurück auf das Niveau vor der Reform.

Der Fahrradclub ADFC appelliert dringend an Bundesverkehrsminister Scheuer und die Landesverkehrsminister, die Debatte um Fahrverbote für Raser gesondert zu führen – und die Verbesserungen für den Radverkehr unverzüglich wieder in Kraft zu setzen.     

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Minister Scheuer ist angetreten, den Radverkehr sicherer zu machen. Das ist ihm mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung auch in Teilen gelungen. Ein Formfehler im Gesetzespaket und die überhitzte Debatte um Fahrverbote für Auto-Raser dürfen auf keinen Fall dazu führen, dass die wichtigen Verbesserungen für den Radverkehr jetzt über Monate zurückgestellt werden. Für die Fahrrad-Sicherheit gibt es einen breiten Konsens in Bund und Ländern. Minister Scheuer und seine LänderkollegInnen müssen das Raserthema im Notfall ausklammern und dafür sorgen, dass die ebenfalls betroffene Fahrradnovelle schnellstens neu verkündet wird.“

Politisches Patt darf keine Radfahrenden gefährden  

Die Ende April in Kraft getretene neue Straßenverkehrs-Ordnung nebst angeschlossenem Bußgeldkatalog hatte zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr gebracht, für die der ADFC lange gekämpft hat. So wurde erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Autofahrende beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten müssen. Die Bußgelder für das Zuparken von Radwegen wurden auf bis zu 100 Euro deutlich erhöht, das Halten auf Schutzstreifen wurde ausdrücklich verboten. Auch das Abbiegen und Autotür-Öffnen ohne Schulterblick wurde verteuert. Ein Dissens über die Höhe der Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein übersehener Paragraf im Vorspann drohen jetzt auch den Rest der Reform zu kippen. Stork: „Eine Rolle rückwärts bei der Sicherheit von Radfahrenden darf Minister Scheuer auf keinen Fall zulassen.“

Sicherheit für Radfahrende seit Jahren bedenklich

Entgegen dem Trend in der Unfallstatistik verbessert sich die Verkehrssicherheit von Radfahrenden seit Jahren nicht. 88.850 Radfahrerinnen und Radfahrer verunglückten 2018 auf deutschen Straßen. Unter den Unfallopfern waren auch 10.225 Kinder. 445 Radfahrende kamen 2018 zu Tode, darunter 21 Kinder. Hauptunfallgegner ist das Auto. Hauptschuld an Kollisionen mit Autos trägt in den allermeisten Fällen (75 Prozent) der Autofahrer / die Autofahrerin.

Hinweis für Redaktionen: Unsere Pressemitteilung zum Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung finden Sie in unserem Pressebereich. Dort gibt es außerdem Themenfotos Radverkehr sowie unsere älteren Pressemitteilungen.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit rund 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Der ADFC auf

Twitter

Facebook

Instagram

Youtube

Hashtag: #VisionZero

Downloads

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Radfahren in der Stadt: blockierter Radweg

Copyright: ADFC / Westrich

6016x4016 px, (JPG, 6 MB)

Autoaufkleber Mindestüberholabstand

Autoaufkleber Mindestüberholabstand

Copyright: ADFC Köln

1280x960 px, (JPEG, 68 KB)

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork

Copyright: ADFC/Bilan

4967x3316 px, (JPG, 2 MB)


https://www.adfc.de/artikel/stvo-appell-an-verkehrsminister-fahrradnovelle-wieder-in-kraft-setzen

Bleiben Sie in Kontakt