StVO-Reform

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgelegt, die viele Maßnahmen enthält, die den Radverkehr voranbringen sollen. Der ADFC begrüßt viele der Änderungen, übt aber auch Kritik.

ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf
ADFC-Vorsitzender Ulrich Syberg übergibt Bundesminster Andreas Scheuer Gesetzesentwurf © BMVI

Der Verkehrsminister plant unter anderem neue Bußgelder, die noch 2019 in Kraft treten sollen. So soll das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen zukünftig bis zu 100 Euro kosten.

Außerdem enthält die geplante Reform weitere Maßnahmen, die den Radverkehr stärken sollen wie den Grünpfeil für Radfahrende, Fahrradzonen, Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t und mehr.

Am Montag, den 19. August geht die Änderungsverordnung in die Ressortabstimmung und anschließend in die Länder- und Verbändeanhörung.

ADFC fordert höhere Kontrolldichte

Der ADFC begrüßt viele der Vorschläge – vor allem die Erhöhung der Bußgelder fordert der ADFC schon lange. Allerdings nützen hohe Bußgelder alleine wenig, wenn nicht kontrolliert wird. Deshalb fordert der ADFC eine höhere Kontrolldichte gegen zugeparkte Radwege – und im Ernstfall muss auch abgeschleppt werden.

„Es kann nicht sein, dass Radfahrerinnen und Radfahrer immer den Kürzeren ziehen, weil sie kaum eigene Infrastruktur haben – und die wenigen Radwege auch noch zugeparkt werden. Der nächste Schritt muss die angekündigte Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes sein, damit die Städte ohne Einschränkungen mehr Platz für bessere Radwege und den Fußverkehr schaffen können“, sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Aktualisierung:

Am 6. November 2019 hat die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage beschlossen, die am 4. Dezember 2019 im Bundesrat auf der Tagesordnung steht.

https://www.adfc.de/artikel/stvo-reform

Bleiben Sie in Kontakt