Bundesrat bestätigt Straßenverkehrsreform: Mehr Spielraum für Kommunen
Der Bundesrat hat der Straßenverkehrsreform zugestimmt. Kommunen können nun leichter Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen einrichten. Die Reform stärkt den Radverkehr und die Verkehrssicherheit in Deutschland.
Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Reform des Straßenverkehrsrechts in großen Teilen bestätigt. Die Länderkammer stimmte einer notwendigen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu, die den Kommunen Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Reform gibt. Diese Entscheidung markiert den Abschluss einer Reformkette des Straßenverkehrsrechts in Deutschland.
Mehr Freiheit für Kommunen
Die Reform gibt Städten und Gemeinden mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort. Neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs können nun auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Dr. Caroline Lodemann sagte zur Abstimmung im Bundesrat: „Der Bundesrat hat heute für eine vernünftige und moderne Verkehrspolitik gestimmt, das ist gut so. Jetzt können die Kommunen endlich anfangen, geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und mehr Tempo 30 einzurichten. Das ist für die Verkehrssicherheit insgesamt und den Komfort von Millionen Radfahrerinnen und Radfahrern im ganzen Land immens wichtig. Die Bundespolitik hat mit der Reform des Straßenverkehrsrechts wichtige Weichen gestellt, um das wahre Potenzial des Radverkehrs zur Stauentlastung und zur Verlagerung von Pendelverkehr auf das Rad wirklich heben zu können. Ein guter Tag für den Radverkehr in Deutschland.“
Verbesserungen für den Radverkehr
Die Reform ermöglicht Kommunen, einfacher Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen. Dazu gehören:
- Einrichtung von geschützten Radfahrstreifen
- Ausweisung von Fahrradstraßen
- Ausweitung von Tempo-30-Zonen
Die Änderungen erhöhen die Sicherheit für Fahrradfahrende und stärken den Radverkehr als Alternative zum motorisierten Individualverkehr.
Letzter Baustein der Reform
Die aktuelle Entscheidung des Bundesrats zur Verwaltungsvorschrift ist der letzte Baustein einer umfassenden Reform des Straßenverkehrsrechts: Am 14. Juni 2024 hatten Bundestag und Bundesrat bereits die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Am 10. Oktober 2024 folgte die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Nun folgte die VwV-StVO, auf die viele Straßenverkehrsbehörden gewartet haben, weil sie sich scheuten, die Möglichkeiten der StVO zu nutzen, solange die VwV-StVO keine konkreten Vorgaben macht. Rechtlich war das Zögern nicht notwendig.
Der ADFC hatte sich jahrelang für diese Modernisierung stark gemacht. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz war zuvor in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt und verhinderte oft eine sinnvolle Umgestaltung der Kommunen zugunsten nachhaltiger Mobilität.
Weitere Informationen zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes finden sich im ADFC-Dossier:
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