Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

E-Scooter-Verbot in Paris

Paris hat über die Leihroller abstimmen lassen und wird die E-Scooter Ende August wieder abschaffen. Die Wahlbeteiligung war gering: Nur etwa 100.000 Bürger:innen stimmten ab, der überwiegende Teil gegen die E-Roller.

Im Vordergrund mehrere E-Scooter eines Verleihs, im Hintergrund mehrere Fahrräder, einige Personen und Gebäude
E-Scooter zum Ausleihen in Berlin © ADFC

In Paris werden die Leihroller wohl bald Geschichte sein. Betroffen sind vor allem die rund 15.000 E-Scooter, die im Verleih angeboten werden. Für private E-Scooter – in Frankreich sollen 2022 rund 700.000 Stück verkauft worden sein – gilt das Verbot nicht. 

Die Leihroller befeuern die Diskussionen: Für die einen sind sie praktische Fortbewegungsmittel, für die anderen haben sie eine schlechte Ökobilanz und werden rücksichtslos auf Gehwegen benutzt. In Paris zählte man 2022 allein 400 Unfälle mit den E-Scooter, drei davon endeten tödlich. Auch dass die Roller einfach stehen gelassen werden, auf Gehwegen liegen oder in Flüsse geworfen werden, bringt Menschen gegen die Fahrzeuge auf.

E-Roller international oft reguliert

International haben einige Städte die Roller bereits verboten oder ihre Nutzung stark reguliert, u. a. Geschwindigkeiten auf 10 km/h gedrosselt oder Parkplätze ausgewiesen. Betreiberfirmen nutzen auch technische Lösungen, um Nutzer:innen dazuzubringen, ausgewiesene Parkflächen zu nutzen, beispielsweise in dem die Leihzeit weiterläuft, wenn der Leihroller außerhalb der gewünschten Flächen abgestellt wird. 

In Deutschland hatte das Bundeskabinett Anfang April 2019 die E-Scooter erlaubt. Im Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co. auf Radwege. Eine weitere Fahrzeuggattung auf der ohnehin unterdimensionierten Radinfrastruktur sorgt für Probleme. 

Zum Artikel: E-Scooter und Co. auf Radwegen: Was müssen Radfahrende wissen?


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