Mobilitätsgesetz für Brandenburg beschlossen
Von der angebotsorientierten Planung bis zum landesweiten Zielnetz für Radverkehr und öffentlichen Verkehr: Brandenburgs erstes Mobilitätsgesetz wurde verabschiedet. Es soll vor allem den Umweltverbund stärken.
Am 25. Januar 2024 wurde das erste Mobilitätsgesetz des Landes Brandenburg verabschiedet. Gemeinsam hatten das Bündnis Verkehrswende Brandenburg, das Verkehrsministerium und die Regierungsfraktionen seit Ende 2021 daran gearbeitet. Am Ende stand der Kompromiss, der den Umweltverbund im Land stärken und ihm Vorrang vor dem Autoverkehr einräumen soll.
„Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg nach Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen endlich eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsmittel und die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Umstieg aufs Rad attraktiver gemacht wird“, sagt Christian Wessel, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Brandenburg.
Das bringt das Mobilitätsgesetz
Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr und schreibt das Ziel einer umwelt-, sozial- sowie klimaverträglichen Mobilität fest, die zugleich sicher, barriere- und diskriminierungsfrei sein soll.
Unter anderem verknüpft das Gesetz die Entwicklung der Mobilität mit den Klimazielen und schafft damit eine rechtliche Grundlage für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2045. Es schreibt auch das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ für die Landstraßen in Brandenburg fest.
Landesweites Zielnetz für Radfahrende soll entstehen
Gesetzlich festgeschrieben wurde auch, dass Radfahren landesweit so attraktiv werden soll, dass sich mehr Menschen im Alltag für das Rad entscheiden. Die Anzahl der Wege, die mit dem Rad zurückgelegt werden, soll sich verdoppeln.
Dafür soll mit dem „Radnetz Brandenburg“ ein landesweites, flächendeckendes Radverkehrsnetz mit durchgehenden, sicheren, attraktiven, umwegarmen und komfortabel befahrbaren Radverkehrsverbindungen entstehen. Der ADFC Brandenburg hat dazu kürzlich seinen Vorschlag veröffentlicht.
Öffentlicher Verkehr wird angebotsorientiert geplant
Gemeinsam mit dem neuen Mobilitätsgesetz wurden auch Änderungen im ÖPNV- und Straßengesetz verabschiedet. So soll der öffentliche Verkehr zukünftig angebotsorientiert geplant werden. Dafür soll der ÖPNV so ausgebaut, sinnvoll getaktet und verknüpft werden, dass er für möglichst viele Menschen eine Alternative zum Auto bietet. Außerdem soll ein landesweites ÖPNV-Netz erarbeitet werden.
Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg will erreichen, dass das ÖPNV-Gesetz noch in das Mobilitätsgesetz integriert wird. Die Koalitionsfraktionen wollen das rechtlich prüfen lassen.
28.000 Menschen hatten für Volksinitiative unterschrieben
Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg ist ein Zusammenschluss von Brandenburger Verkehrs- und Umweltverbänden, von Gewerkschaften und Jugendorganisationen. Es wurde von den Brandenburger Landesverbänden des ADFC, BUND und VCD ins Leben gerufen.
Es ist Träger der erfolgreichen Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, die 2019 gestartet war. Sie forderte ein umfassendes Mobilitätsgesetz für eine klimaverträgliche, sichere und bezahlbare Mobilität. Insgesamt 28.000 Menschen unterstützten das Anliegen und unterschrieben für die Volksinitiative. Ende 2021 startete die Landesregierung dann im Auftrag des Landtags den Dialogprozess mit dem Bündnis.
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