Nordrhein-Westfalen: Eckpunkte für Fahrradgesetz vorgestellt

Der Landesverkehrsminister Hendrik Wüst hat Eckpunkte für Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) vorgestellt. Mit dem angestrebten Fahrradgesetz will Nordrhein-Westfalen fahrradfreundlicher werden.

Steigerung des Radverkehrsanteils auf 25 Prozent ist die zentrale Forderung der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad"
Steigerung des Radverkehrsanteils auf 25 Prozent ist die zentrale Forderung der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" © verenafotografiert.de

Die am 15. Juni vorgestellten Eckpunkte skizzieren einen Referentenentwurf für ein zukünftiges Fahrradgesetz. Dieses soll laut Planung des Landesministeriums bis Ende 2021 vorliegen.

Fahrradfahren mit Gesetz fördern

Landesweit soll laut Vorhaben ein Netz hochwertiger Radwege geschaffen werden, die Regionen untereinander verbinden würden. Zum Netz würden beispielsweise Radschnellwege und Velorouten gehören. Das Papier sieht außerdem vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielt. So sollen Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken zuverlässig kalkulierbar werden. Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten gehören auch zu den Vorhaben, ebenso wie barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen.

Der Anteil des Radverkehrs soll durch das Vorhaben des Landesministeriums auf 25 Prozent steigen.

Eckpunkte greifen die Forderungen der Volksinitiative auf

Die Eckpunkte berücksichtigen die Forderungen der erfolgreichen Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad". Als Folge der Volksinitiative hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative aufgreift.


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