Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

NRW macht das Einrichten von Schulstraßen leichter

Das Verkehrsministerium von Nordrhein-Westfalen erleichtert Kommunen ab sofort die Einrichtung von Schulstraßen, die Schulwege für Kinder sicherer machen sollen. Das könnte Vorbildfunktion für weitere Bundesländer haben.

Kinder blockieren eine Straße, halten Plakate hoch und setzen sich damit für die Einrichtung von Schulstraßen ein.
Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. © Fey

Für Schulstraßen werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule für den Kraftverkehr gesperrt und die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. So sollen Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher zur Schule kommen, ohne dass sie durch Elterntaxis gefährdet werden. Meistens ist die Sperrung zeitlich auf eine halbe Stunde bis Stunde vor Schulbeginn oder nach Schulende begrenzt.

Um den Schulweg für Kinder sicherer zu machen, ist das Einrichten von Schulstraßen in Deutschland möglich. Beleg dafür ist ein Rechtsgutachten, das vom KidicalMass-Aktionsbündnis, dem auch der ADFC angehört, dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD in Auftrag gegeben wurde.

NRW als Vorreiter

Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten, Schulstraßen einzurichten und sie nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben. Dennoch waren die Kommunen bislang zögerlich. Entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben.

StVG und StVO müssen reformiert werden

Das ist ein großer Schritt in Richtung Vision Zero, also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Gleichzeitig ist es auch eine Aufforderung an die Bundespolitik, schnellstmöglich die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beschließen und umzusetzen.

„Wir fordern Schulstraßen auch im Bundesrecht zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (StVO § 45, Absatz 9) zu reformieren“, sagt Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende. Der Nachweis der Gefahrenlage ist bisher Voraussetzung, um überhaupt Eingriffe in den Straßenverkehr im Interesse der Sicherheit vorzunehmen.

Der ADFC fordert seit langem eine Reform des Straßenverkehrsrechts und appelliert nach der gescheiterten Abstimmung zur StVG-Reform im Bundesrat im November 2023 an Bundesverkehrsminister Wissing, den Vermittlungsausschuss schnellstmöglich einzuberufen, um die Reform doch noch zu verabschieden.

Pilotprojekte in Köln

Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage in Deutschland. Vor allem durch das KidicalMass-Aktionsbündnis, das zweimal im Jahr die Kidical Mass-Aktionstage organisiert, ist das Konzept bundesweit bekannt geworden.

Die Stadt Köln startete 2023 einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Gleichzeitig berichten Städte und Kommunen über die große Rechtsunsicherheit bei der Einrichtung von Schulstraßen.


Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular
https://www.adfc.de/neuigkeit/nrw-macht-das-einrichten-von-schulstrassen-leichter

Bleiben Sie in Kontakt