Pilotversuch zum Grünpfeil

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat in einen Pilotversuch den grünen Pfeil für rechtsabbiegende Radfahrende untersucht. Das Ergebnis zeigt: Der Grünpfeil fürs Fahrrad ist sicher.

Verkehrsschild Grüner Pfeil für Radfahrer
Start des Verkehrsversuchs mit dem grünen Pfeil für Radfahrende in Münster 2019. © Presseamt Münster

2019 untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Verkehrsministeriums die Grünpfeilregelung für rechtsabbiegende Radfahrer*innen in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart. Nun wurden die Ergebnisse veröffentlicht.

An 43 Stellen in den neun Städten wurden Schilder angebracht, die es Radfahrenden nach vorherigem Anhalten erlauben, auch bei Rot rechts abzubiegen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Dabei wurden Kreuzungen mit unterschiedlicher Radverkehrsführung ausgewählt.

Rad-, Auto- und Fußverkehr wurden untersucht

Im Fokus des Pilotversuchs standen Rad-, Auto- und Fußverkehr. Untersucht wurden Verhaltensweisen wie Rotlichtakzeptanz und Einhaltung der Anhaltepflicht, Wartezeiten, Abbiegegeschwindigkeiten, Interaktionen, Bewegungslinien sowie das Unfallgeschehen an den Teststellen.

Bevor die Verkehrszeichen angebracht wurden, missachteten viele rechtsabbiegende Radfahrer*innen das Rotlicht. Auch der grüne Pfeil wird nur selten korrekt beachtet: Die meisten der rechtsabbiegenden Radfahrer*innen bogen ab, ohne zu halten, obwohl sie trotz des grünen Pfeils bei roter Ampel hätten anhalten müssen.

Allerdings stellte die BASt auch fest, dass andere Verkehrsteilnehmer*innen dabei in der Regel nicht behindert oder gefährdet werden. Sie schlussfolgert daraus, dass eine Anordnung des Rechtsabbiegens bei Rot für den Radverkehr an Ampeln möglich ist, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Der ADFC setzt sich seit Jahren für den Grünpfeil ein und sieht sich durch den Versuch bestätigt, dass das Haltegebot eigentlich überflüssig sei, denn auch ohne Anhalten gefährden Radfahrende andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht, wenn ihnen die Grünpfeilregelung es erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen.

„Freies Rechtsabbiegen bei Rot fördert den Radverkehr, denn verkürzte oder vermiedene Wartezeiten machen das Radfahren attraktiver. Außerdem kann der Grünpfeil da, wo die Erfüllung von Wartepflichten keinen Sicherheitsvorteil bringt, die Akzeptanz von Ampelsignalen dort erhöhen, wo sie notwendig sind. Der Grünpfeil hat sich überall dort bewährt, wo er eingeführt wurde. Auch die Niederlande, Frankreich und Belgien haben positive Erfahrungen gemacht. Zudem ist er als Verkehrszeichen in Deutschland eingeführt, daher besteht für hiesige Kommunen kein Grund, den Grünpfeil nicht zu nutzen“, sagt Roland Huhn, Referent Recht beim ADFC.

Grünpfeil für Radfahrende mit StVO-Novelle eingeführt

Der Verkehrsversuch der BASt wurde vor der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung umgesetzt. Seit April 2020 ist der grüne Pfeil für Radfahrende offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt. Er erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel für Radfahrende nach vorherigem Anhalten. Der schon bekannte Grünpfeil für den Autoverkehr gilt auch für den begleitenden Radweg.

Aktualisiert: 16.02.2022


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