Temporäre Radfahrstreifen einrichten

In Zeiten von Corona geht der motorisierte Individualverkehr zurück. Menschen fahren mehr Rad, gehen zu Fuß und meiden öffentliche Verkehrsmittel. Durch temporäre Radfahrstreifen können Kommunen den veränderten Verkehrsverhältnissen Rechnung tragen.

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Sharepic Temporäre Radfahrstreifen © ADFC/April Agentur

Die Verkehrsbelastung ist in deutschen Städten seit den Corona-Einschränkungen teils um 40 Prozent gesunken. Die Straßen sind oft leer. Für Menschen ohne Auto ist das Fahrrad das einzige Verkehrsmittel, das sie aktuell für ihre notwendigen Wege nutzen möchten. Angesichts der vieler Orts schmalen Radwege ist das #RadelnMitAbstand aber kaum möglich.

Bogota richtet temporäre Radfahrstreifen ein

Die Stadt Bogota in Kolumbien hat als erste auf großen mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen temporäre Radfahrstreifen eingerichtet, damit Radfahrende mehr Platz erhalten, um die Abstandsregeln einzuhalten. Auf 117 Kilometer gab sie Spuren auf Hauptverkehrsstraßen für Radfahrer*innen frei, um den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und zu verhindern, dass Menschen sich in überfüllten Bussen anstecken. Gleichzeitig versucht man so den Smog zu reduzieren, der in der Stadt vielfach für Atemwegserkrankungen sorgt.

Andere Städte greifen das Beispiel auf. In Berlin haben die Bezirke Kreuzberg und Friedrichshain reagiert und eine Autospur für den Radverkehr geöffnet sowie an einer belebten Kreuzung die Aufstellfläche für Radfahrer*innen vergrößert. Den provisorischen Charakter der neuen Radfahrstreifen betont Berlin durch Baustellenabsicherungen und gelben Fahrbahnmarkierungen. Die erste Bilanz fällt positiv aus und weitere Bezirke sollen nachziehen.

Temporäre Radfahrstreifen sind in Deutschland erlaubt

In Deutschland lassen sich temporäre geschützte Radfahrstreifen rechtlich als „zeitlich befristeter Verkehrsversuch“ umsetzen. Begründen lässt sich ein solcher Versuch mit den veränderten Erfordernissen im Verkehr, mit dem gestiegenen Fuß- und Radverkehrsanteil, mit einem flüssigen Radverkehr und dem Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern sowie mit dem Rückgang des motorisierten Verkehrs.

Bisher war in der StVO zudem noch eine besondere örtliche Gefahrenlage Bedingung für einen Verkehrsversuch. Diese Regelung fällt mit der StVO-Novelle weg, die nach Ostern in Kraft treten soll: Verkehrsversuche sind dann auch ohne besondere örtliche Gefahrenlage zulässig.

Geeignete temporäre Radfahrstreifen vor Ort installieren

Der ADFC ruft seine Gliederungen vor Ort dazu auf, in den sozialen Netzwerken Vorschläge für lokale temporäre Radfahrstreifen zu sammeln: #PopupBikelanes und das Gespräch mit den Verwaltungen zu suchen, um temporäre Radfahrstreifen zu installieren. Der Verband betont, es geht um sichere Mobilität, die Ansteckungsrisiken minimiert und Menschen ohne Garten und Balkon ein gewisses Maß an Bewegung und frischer Luft ermöglicht, so ließe sich die Akzeptanz der Einschränkungen durch die Pandemie erhöhen und besser durchhalten.

Geeignet sind zentrale Strecken, die keine oder nur unzureichende Radinfrastruktur haben, für zeitweilig geschützte Radfahrstreifen – insbesondere mehrspurige Hauptverkehrsstraßen sind geeignet. Gibt es keine Parkspuren neben der Fahrbahn, ist das Installieren der Radfahrstreifen unkompliziert mit Leitbaken oder anderen Baustellenabsicherungen möglich, die Radfahrenden physischen Schutz bieten.

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