Vom 13. bis 15. Mai 2025 treffen sich in Bremen Expert:innen und Entscheider:innen aus Tourismus und Radverkehr zum 2. ADFC-Radtourismuskongress. Seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam neue Wege gestalten und Radtourismus und Radverkehrsplanung neu denken.
Tickets gibt es ab November 2024.
Der ADFC-Radtourismuskongress findet im Bremer Atlantic Hotel Universum statt. Veranstaltet wird er vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club in Kooperation mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) und der Wirtschaftsförderung Bremen.
Der Radtourismus wächst und spricht vielfältige Zielgruppen an. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und kurbelt gleichzeitig die Wirtschaft im ländlichen und urbanen Raum an. Doch wachsender Qualitätsdruck, Fachkräftemangel und die Folgen des Klimawandels gehen auch an diesem nachhaltigen Tourismussegment nicht spurlos vorbei. Diese Herausforderungen können wir nur gemeinsam meistern. Zukunftsfähige Zusammenarbeit bedeutet Vernetzung und Kooperation – zwischen Bund, Ländern und Kommunen und zwischen den Radverkehrs- und Tourismusbeauftragten auf allen Ebenen. In Bremen kommt all das zusammen – der ADFC-Radtourismuskongress ist der ideale Ort für Vernetzung, Austausch und Zusammenarbeit von Expert:innen und Entscheidungsträger:innen aus Tourismus und Radverkehr:
Beim ADFC-Radtourismuskongress dreht sich alles um die Querschnittsthemen Qualität und Zusammenarbeit im Radtourismus. Wie können wir hochwertige Angebote schaffen und erhalten? Wie können wir gute Infrastruktur noch besser machen? Wie können wir unsere Zusammenarbeit auf allen Ebenen ausbauen und stärken?
Diese Fragen sollen anhand von drei Schwerpunktthemen beantwortet werden:
Nachhaltigkeit | Digitalisierung und Daten | Marketing und Kommunikation
Der Radtourismuskongress bringt die Themen in Keynotes, Fachvorträgen, Workshops, aber auch mit Hilfe von Innovationsmethoden zusammen. Daneben bieten das Rahmenprogramm sowie Exkursionen die Möglichkeit, sich mit den Teilnehmenden zu vernetzen, auszutauschen und gelungene Beispiele in der Praxis kennenzulernen.
Ein Beirat unterstützt den ADFC bei der Entwicklung eines vielfältigen und innovativen Programms. Er bringt radtouristische und planerische Perspektiven ein:
Gemeinsam smarter: Bis 16. September konnten Beiträge für das Kongressprogramm eingereicht werden. Der offene Aufruf ist nun geschlossen. In Zusammenarbeit mit dem Beirat des ADFC-Radtourismuskongresses wählt der ADFC Beiträge aus den Vorschlägen aus und integriert sie in das Kongressprogramm. Der ADFC meldet sich bis Ende Oktober bei allen Einreichenden zurück.
Das Radfahren gehört zu Bremen. Es ist Teil des Alltags und des Bremer Lebensgefühls. 25 Prozent aller Verkehrsteilnehmer:innen sind in der Stadt an der Weser mit dem Rad unterwegs. Der ADFC-Fahrradklimatest 2023 bescheinigt Bremen das beste Fahrradklima bei den Großstädten über 500.000 Einwohner*innen. Radaffine Akteur:innen und Initiativen, Manufakturen und Händler:innen sind fester Bestandteil der Fahrradkultur Bremens. Sie gestalten Tourenangebote, Events, Expos und Großveranstaltungen rund ums Rad. Alltags- und Freizeitradverkehr sind in Bremen nicht voneinander zu trennen: Das Marketingprojekt „Bremen BIKE IT!“ bietet Fahrrad-Inspiration, -Service sowie -Veranstaltungen für Bremer:innen und Besuchende der Stadt. Mit dem Weserradweg führt zudem einer der meist befahrenen Radfernwege Deutschlands durch die Hansestadt. Über 720 km Radwege verlaufen durch üppiges Grün und entlang der Weser.
Die Exkursionen, die wir im Rahmen des Kongress-Programms anbieten werden, sind eine ideale Gelegenheit, Bremen und seine Fahrradkultur näher kennenzulernen.
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub e.V. (ADFC) ist Veranstalter und Gastgeber des Radtourismuskongresses. Er ist die weltweit größte Interessenvertretung für Radfahrerinnen und Radfahrer. In seiner Rolle als zentrale Fachinstanz für Fahrradtourismus bietet der ADFC Beratung zur Entwicklung von radtouristischen Angeboten, sichert Qualität und fördert Vernetzung und Wissensaustausch. Zusätzlich stellt er im B2C-Bereich Serviceangebote für inspirierende Radtouren, Marktübersichten und Empfehlungen zur Verfügung. Seit 1999 veröffentlicht der ADFC eine bundesweite repräsentative Online-Befragung zum fahrradtouristischen Markt in Deutschland, die ADFC-Radreiseanalyse.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt als Kooperationspartner den Kongress inhaltlich und finanziell. Als zentraler Projektträger zur Förderung des Radverkehrs im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist er erste Anlaufstelle für viele Fragen zur Finanzierung und Förderung des Radverkehrs. Damit leistet das BALM einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung einer sicheren und umweltgerechten Mobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele in der Mobilität. Die beim BALM eingebundene Geschäftsstelle Radnetz Deutschland koordiniert ein Förderprogramm und weitere Schritte auf nationaler Ebene.
Die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH unterstützt als Kooperationspartner den Kongress organisatorisch und finanziell. Ihre Aufgabe ist es, Bremen als Wissenschafts-, Tourismus- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln und zu vermarkten. Mit dem Projekt Bremen BIKE IT! fördert die WFB die Fahrradkultur im Land Bremen im Auftrag der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.
Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.
Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.