Haftung bei Schäden
Haben Kinder an einem parkenden Auto Schaden verursacht oder sind durch einen Unfall mit einem Pkw Schäden entstanden, stellt sich die Frage nach der Haftung. Ab wann haften Kinder und wann Eltern?
Seit 2002 haften Kinder bis zu zehn Jahren nicht für Schäden, die sie bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug verursachen. Sie selbst erhalten auch bei eigenem Verschulden – etwa Missachtung der Vorfahrt – vollen Schadenersatz.
Anders ist die Regelung bei parkenden Autos: Fährt ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, gegen ein abgestelltes Kraftfahrzeug, so kann es abhängig von seiner individuellen Einsicht für den Schaden selbst verantwortlich sein.
Darüber hinaus kommt auch eine Haftung der Eltern in Betracht. Diese müssen sich – auch durch entsprechende Kontrollen – davon überzeugen, dass sich ihr Kind im Straßenverkehr auch alleine sicher bewegen kann.
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