Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Mit dem Rad zur Arbeit

Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit

Wege zur Arbeit, Schule oder Universität stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es egal,…

Radentescheid Darmstadt

Radentscheid Darmstadt

In immer mehr Städten in Deutschland schließen sich Menschen in sogenannten Radentscheiden zusammen, um den Radverkehr…

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Bekenntnis zur Trendwende im Verkehr: Nachgefragt bei Burkhard Stork

Die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ soll helfen, bis 2030 pro Jahr etwa 70 Mio. Tonnen CO₂ im Verkehrssektor…

Beleuchtung

Verstöße bei der Beleuchtung

Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Fehlt die…

Interview: Generationenwechsel bietet jungen Menschen Chancen

Das ADFC-Magazin Radwelt hat bei dem Studenten Paulus Guter nachgefragt, warum er sich im ADFC engagiert und was den…

Geschützter Radweg

StVO-Novelle: Steckbrief Radfahrstreifen

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Radfahrstreifen. Kommunen können sie nun ohne den Nachweis einer besonderen…

Eine Gruppe von Kindern auf dem Fahrrad.

ADFC-Angebote zu Verkehrspädagogik und -erziehung

Der ADFC und auch die ADFC-Gruppen vor Ort machen verschiedene Angebote, die Eltern und Kinder beim Radfahren lernen und…

Gunnar Fehlau steht in Fahrradkleidung, vor ihm sein Lastenrad, mit dem er auf Workpacking-Tour ist.

Interview: Gunnar Fehlau über seine Workpacking Tour

Gunnar Fehlau ist seit Januar 2023 mit seinem Elektro-Lastenrad unterwegs und arbeitet vom Fahrrad aus. Er fährt damit…

ADFC-RadReiseRegionen bieten Radreisenden umfassenden Service und ein breites Routenangebot.

ADFC-RadReiseRegionen

Der ADFC bewertet und zeichnet Destinationen mit mehreren hochwertigen regionalen Routen als ADFC-RadReiseRegionen aus.…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt