Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Parkschild mit Zeitbeschränkung

Parkschild mit Zeitbeschränkung © stgrafix – stock.adobe.com

StVO-Novelle: Steckbrief Parken von Anwohnenden und Antragsrecht der Gemeinde

Die neue StVO erlaubt das Parken von Anwohner:innen auch vorsorglich – ohne nachgewiesenen Parkraummangel. Ein städtebauliches Konzept genügt hier. Außerdem können Gemeinden nun Verkehrsmaßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Die Parkraumbewirtschaftung durch Bewohnerparken ist in städtischen Quartieren nun auch ohne bereits bestehenden Parkraummangel zulässig. § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2a StVO macht solche vorsorglichen „Anordnungen auch auf Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung zulässig, sofern die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigt ist und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird“.

Bewohnerparken (Anwohnerparken, Anrainerparken)

Die Möglichkeit, die Gebühren für das Bewohnerparken zu erhöhen, besteht seit Juni 2020 durch § 6a Abs. 5a StVG (bis dahin maximal 30,70 Euro/Jahr). Die Länder können die Höhe der Gebühren festlegen und dürfen dabei den wirtschaftlichen Wert des Parkraums berücksichtigen. Eine Staffelung der Gebühren nach Größe des Kfz ist zulässig, für eine Differenzierung nach Einkommen müsste erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

Bisher ist ungeklärt, wie Fahrräder im Zusammenhang mit dem Bewohnerparken berücksichtigt werden können. Parkausweise werden nur für Kraftfahrzeuge von Bewohner:innen ausgestellt. Vor allem Lastenräder darf man auf schmalen Gehwegen nicht abstellen, wenn sie zu Fuß Gehende behindern, abgeleitet aus § 25 Abs. 2 StVO. 

Wenn für den Besuchsverkehr Parkscheinautomaten aufgestellt sind, müssten nach § 13 Abs. 1 StVO auch an parkenden Fahrrädern Parkscheine angebracht sein. Gebührenfreie Lastenrad-Parkplätze wären eine Lösung (mehr dazu im Steckbrief Fahrradparken).

Antragsrecht der Gemeinde

Gemeinde und Straßenverkehrsbehörde sind nicht identisch. Für Anordnungen nach der StVO sind die Straßenverkehrsbehörden zuständig (§ 44 Abs. 1 StVO). Maßnahmen nach der StVO dienen der Umsetzung von Bundesrecht und fallen nicht unter das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Nur für wenige Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde ist das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig, z. B. für verkehrsberuhigte Bereiche oder Fahrradzonen. 

Gemeinderäte konnten die Straßenverkehrsbehörde bisher nur um verkehrsrechtliche Maßnahmen bitten oder bestenfalls Prüfaufträge erteilen. Jetzt haben die Gemeinden ein Antragsrecht erhalten:

  • für den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs,
  • zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt,
  • zum Schutz der Gesundheit oder
  • zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung. 

Das gab es bisher nur für Tempo 30-Zonen (Randnummer 44 der VwV zu § 45 StVO). Wer das neue Antragsrecht nutzen kann (Gemeinde- oder Stadtrat, Bezirksvertretungen usw.), ergibt sich aus dem Kommunalrecht des jeweiligen Landes. Die Kommunalverfassung regelt auch Beteiligungsrechte der Bürger:innen oder Einwohner:innen, mit denen sie auf ihre Kommune einwirken können. Formlose Anträge sind ebenso zulässig.

Die StVO lässt offen, welche Folgen ein abgelehnter kommunaler Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hat. Zumindest wird die Gemeinde einen Anspruch auf eine nachvollziehbar begründete Entscheidung haben, den sie nach Ansicht von Verkehrsjurist:innen auch beim Verwaltungsgericht einklagen kann.

Zum StVO-Dossier 2024

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kupplungsträger sind einfach zu montieren, erschweren aber den Zugang zum Kofferraum.

Fahrradträger fürs Auto

Wer Fahrräder auch mal mit dem Auto transportieren möchte, braucht ein Fahrradträgersystem. Ob auf, am oder im Auto,…

Poolnudel-Aktion Bundesgeschäftsstelle

ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad

Die bundesweite ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad hat ab 2019 auf das Platzproblem auf deutschen Straßen aufmerksam…

weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren…

Hauptsache bequem: Bekleidung für Radreisen

Kleidung für die Radtour

Für eine Radtour braucht man nicht unbedingt spezielle Bekleidung. Es reicht, wenn sie die Bewegung nicht einschränken…

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt das Aufstellen von Verkehrszeichen und enthält…

Flüchtlingsarbeit im ADFC

Arbeit für Geflüchtete: Integrationsbeschleuniger

Schon immer bringen die Aktivitäten rund um das Fahrrad Menschen zusammen – das große ehrenamtliche Engagement im ADFC…

Gewinnerstädte des ADFC-Fahrradklima-Tests.

Städteranking: Gewinner und Aufholer

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

ADFC-Projekt InnoRADQuick Beispiel Sevilla

Sevilla: Basisradverkehrsnetz in vier Jahren

Sevilla ist noch weit davon entfernt, eine Fahrradstadt zu sein. Dennoch ist die Stadt ein weltweites Vorbild: Sie hat…

Illustration InnoRAD Mini-Hollands

Mini-Hollands in London

Im ADFC-Projekt „InnoRAD“ werden besonders erfolgreicher Best-Practice-Beispiele aus der internationalen…

https://www.adfc.de/artikel/stvo-novelle-parken-von-anwohnenden-und-antragsrecht-der-gemeinde

Bleiben Sie in Kontakt