Nationaler Radverkehrsplan 2020
Anfang September 2012 beschloss das Bundeskabinett den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 2020. Er trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Der NRVP bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland. Er steckt die Rahmenbedingungen ab und definiert die grundsätzlichen Leitlinien für die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre.
Der NRVP 2020 ist der sechste seiner Art. Zur Weiterentwicklung des NRVP 2002-2012 hatten seit 2011 fünf Expertenforen beigetragen, aber auch der zweite Nationale Radverkehrskongress sowie zwei Entscheider- und Verbändeforen und die Fahrradkommunalkonferenz.
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