Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Fahrradparken

Fahrradparken © ADFC Sachsen

Stadt darf Fahrräder nicht entfernen

Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich entfernen zu lassen. Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußverkehr ist erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg und bekräftigt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 274/05). Der ADFC begrüßt das Urteil: Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußverkehr ist nach dem Straßenverkehrsrecht grundsätzlich erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Fahrradbesitzer dagegen gewehrt, dass die Stadt Göttingen am Bahnhofsvorplatz das Schloss seines Rads aufgebrochen und es abtransportiert hatte. Zudem stellte die Verwaltung dem Mann für das Entfernen des Rades eine Rechnung über die entstandenen Kosten aus.

Wann ist das Entfernen von Rädern erlaubt?

Das Gericht stellte klar, dass nur behinderndes oder belästigendes Fahrradparken das Entfernen gerechtfertigt hätte. Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und nicht der Verschönerung des Stadtbilds.

Dass der Besitzer sein Rad zwischen zwei Bänken abgestellt und an der Armlehne einer Bank angeschlossen hatte, habe niemanden nachhaltig beeinträchtigt, so die Richter (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Mann kniet mit Smartphone in der Hand vor einen Rennrad mit rot leuchtendem Rücklicht an Sattelstütze. Das Rücklicht Garmin Varia RCT715 mit integrierter Kamera zeichnet permanent auf und speichert Daten aber nur bei einem erkannten Unfall.

Videoaufnahmen eines Verkehrsunfalls können als Beweis vor Gericht zulässig sein

Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2018 Videoaufnahmen von einem Verkehrsunfall als Beweismittel im Zivilprozess für…

Sternfahrt 2018 im Hamburg

Sternchentour 2018 im Hamburg

Sternförmig machten sich am Sonntag, den 17.06.18, etwa 28.000 Radfahrer zur alljährlichen Demonstration für den…

Verkehrsschilder "Traktor frei" und "Fahrrad frei"

Traktor trifft Fahrrad: Verkehrssicherheit auf Wirtschaftswegen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrräder teilen sich oft asphaltierte Wirtschaftswege. Der ADFC gibt Ratschläge, wie…

Arbeitswege per Rad zurücklegen

Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg

Auch wer für den Weg zur Arbeit nicht die kürzeste Strecke wählt, sondern eine längere, verkehrstechnisch günstigere,…

Geschützter Radweg

StVO-Novelle: Steckbrief Radfahrstreifen

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Radfahrstreifen. Kommunen können sie nun ohne den Nachweis einer besonderen…

Radfahrerin im Winter

Zuerst Radwege vom Schnee befreien

Radwege werden oft zuletzt geräumt, obwohl Kommunen nach einem Bundesgerichtshof-Urteil dazu verpflichtet sind,…

Grafik mit Menschen, die sich auf dem Fahrrad in einer Stadt bewegen

Der Radverkehr und sein Potenzial in Deutschland

Der ADFC hat eine Studie zum Potenzial des Radverkehrs für den Klimaschutz in Auftrag gegeben. Ergebnis: Bei…

eRad-Schnellweg Göttingen

ADFC-Position: Ein neues Verkehrsrecht für die Mobilität von heute und morgen

Mitte des 20. Jahrhunderts war die Förderung des motorisierten Individualverkehrs politisch gewollt. Das gesamte…

Eine Gruppe von Kindern fährt auf ihrer Rädern auf der Straße. Sie werden von Erwachsenen begleitet.

Aktion Fahrradbus: Begleitet und geschützt zur Schule

Die Aktion Fahrradbus wird auch in Deutschland populärer: Die Fahrradbusse bringen Kinder auf ihren Fahrrädern begleitet…

https://www.adfc.de/artikel/stadt-darf-fahrraeder-nicht-entfernen

Bleiben Sie in Kontakt