Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Dooring

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt. © David-Sch | iStock

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.

Häufig ist die Meinung zu finden, vorhandene Radwege müssten immer genutzt werden. Das ist jedoch nicht richtig. Eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gibt es nicht, und nur entsprechend ausgeschilderte Radwege müssen auch benutzt werden. Neuere Regelungen wie die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr sind ebenfalls häufig unbekannt.

Die wichtigsten Regeln für Radfahrende hat der ADFC in der Rubrik „Verkehrsrecht für Radfahrende“ erklärt: www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

Es gilt ein Mindestabstand!

Neu ist beispielsweise, dass Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten müssen.

Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten für Kfz-Fahrer*innen höhere Bußgelder, für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt: Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig – und ein Monat Fahrverbot.

Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren: 40 statt 20 Euro. Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren!

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.

Neu ist auch der Grünpfeil nur für den Radverkehr! Das spezielle Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten. Der Grünpfeil für den Kfz-Verkehr gilt nun auch für Radfahrende.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Geisterfahrer

Fahren entgegen der Fahrtrichtung/Geisterradeln

Einen Radweg mit einem blauen Radwegeschild müssen Radfahrende benutzen, sonst droht ein Bußgeld. Das droht aber auch,…

Radentescheid Darmstadt

Radentscheid Darmstadt

In immer mehr Städten in Deutschland schließen sich Menschen in sogenannten Radentscheiden zusammen, um den Radverkehr…

Radfahrstreifen

Überholabstand auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen

Welcher Seitenabstand ist auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen beim Überholen einzuhalten? Bestehen hier Unterschiede?

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der…

Mann mit Rad

Entscheidungshilfe für den Fahrradkauf

Nur sinnvoll ausgestattete Fahrräder sind im Alltag wirklich praktisch. Der ADFC stellt Bewertungskriterien vor, mit…

Busfahrstreifen-Markierung

StVO-Novelle: Steckbrief Busfahrstreifen

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Busfahrstreifen. Kommunen können sie nun ohne den Nachweis einer besonderen…

Radverkehrsförderung im Alltag

Verkehrspolitisches Programm

Das Verkehrspolitische Programm des ADFC ist die Basis seiner bundesweiten verkehrspolitischen Arbeit und Grundlage…

Illustration InnoRAD Mini-Hollands

Mini-Hollands in London

Im ADFC-Projekt „InnoRAD“ werden besonders erfolgreicher Best-Practice-Beispiele aus der internationalen…

Poolnudel-Aktion Bundesgeschäftsstelle

ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad

Die bundesweite ADFC-Kampagne #MehrPlatzFürsRad hat ab 2019 auf das Platzproblem auf deutschen Straßen aufmerksam…

https://www.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende

Bleiben Sie in Kontakt