Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Dooring

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt. © David-Sch | iStock

Verkehrsregeln für Radfahrende

Wie man sich im Verkehr verhält, wissen die meisten. Für den Radverkehr gibt es jedoch einige Regeln, die nicht allen geläufig sind, und manchmal sind völlig falsche Annahmen in Umlauf. Hinzu kommen seit April 2020 neue Regelungen in der StVO.

Häufig ist die Meinung zu finden, vorhandene Radwege müssten immer genutzt werden. Das ist jedoch nicht richtig. Eine allgemeine Radwegebenutzungspflicht gibt es nicht, und nur entsprechend ausgeschilderte Radwege müssen auch benutzt werden. Neuere Regelungen wie die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr sind ebenfalls häufig unbekannt.

Die wichtigsten Regeln für Radfahrende hat der ADFC in der Rubrik „Verkehrsrecht für Radfahrende“ erklärt: www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

Die neuesten Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind im April 2020 in Kraft getreten. Sie bringen einige Verbesserungen für die Sicherheit von Radfahrer*innen im Straßenverkehr.

Es gilt ein Mindestabstand!

Neu ist beispielsweise, dass Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten müssen.

Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten für Kfz-Fahrer*innen höhere Bußgelder, für gefährdendes Abbiegen und Dooring wurden die Bußgelder sogar verdoppelt: Werden Radfahrende durch Kfz-Fahrende beim Abbiegen gefährdet, wird ein Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro fällig – und ein Monat Fahrverbot.

Gefährdung durch plötzlich aufgerissene Autotüren: 40 statt 20 Euro. Das Halten auf Radschutzstreifen ist verboten, und damit entfällt das bisher erlaubte Halten von bis zu drei Minuten.

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren!

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt! Mit der Novelle der StVO ist die Regelung klar formuliert: Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.

Neu ist auch der Grünpfeil nur für den Radverkehr! Das spezielle Verkehrszeichen erlaubt das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nur für Radfahrende, nach vorherigem Anhalten. Der Grünpfeil für den Kfz-Verkehr gilt nun auch für Radfahrende.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Personen diskutieren über Fahrräder

Fahrradversicherungen – lohnt sich das?

Verbraucher:innen geben seit einigen Jahren mehr Geld für Fahrräder aus und kaufen vor allem die teureren…

Mit dem Rad zur Arbeit

Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit

Wege zur Arbeit, Schule oder Universität stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es egal,…

Interview: Generationenwechsel bietet jungen Menschen Chancen

Das ADFC-Magazin Radwelt hat bei dem Studenten Paulus Guter nachgefragt, warum er sich im ADFC engagiert und was den…

Illustration Fahrradstraße

Zukunftsstrategie des ADFC: 2030 ist Deutschland Fahrradland

Eine Strategie für die Zukunft: Der ADFC hat festgelegt, was er in der Verkehrspolitik und im Fahrradtourismus in den…

Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen

Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen

Wer mit dem Elektrorad zur Arbeit fährt, darf seine Akkus im Betrieb nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufladen. Ein…

Verkehrstrainning mit Geflüchteten

ADFC-Radfahrschulen für Erwachsene

Wer das Fahrradfahren neu oder wieder erlernen möchte, findet Hilfe in den etwa 30 ADFC-Radfahrschulen in Deutschland,…

Fahrradfahren in der Stadt. Hier: Invalidenstraße, Berlin-Mitte.

Das Gute-Straßen-für-alle-Gesetz

Der ADFC hat sein Gute-Straßen-für-alle-Gesetz aktualisiert. Das Ziel: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und das…

Bushaltestelle mit Fahrradbügeln und Radweg im Emsland.

Mobilität auf dem Land

Auf dem Land mobil ohne eigenes Auto? Oft hört man: Die Wege sind zu lang, der Bus kommt zu selten und mit dem Rad fühlt…

Alkohol und Radfahren

Die 1,1 Promille-Grenze für Radfahrer – ein Vorschlag des ADFC

Alkohol am Lenker? Keine gute Idee. Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch…

https://www.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende

Bleiben Sie in Kontakt