Ob in Großstädten oder auf dem Land: das Fahrrad boomt. Immer mehr Menschen steigen aufs Rad. Immer mehr Kommunen entdecken, dass das Fahrrad die ideale Lösung für viele Probleme ist – von Klimakrise über Platzmangel und Luftverschmutzung bis zu Bewegungsmangel.
Die gute Nachricht: Jede Kommune, jede Stadt und jede Gemeinde kann fahrradfreundlich werden und das auch schnell. Grundlage ist ein zusammenhängendes Radwegenetz, auf dem alle Menschen sicher und komfortabel Rad fahren können.
Mit diesem Baukasten stellt der ADFC erfolgreiche Maßnahmen vor – für Bürgermeister*innen, Radverkehrsplaner*innen oder Fahrradaktivist*innen. Hier finden alle, die vor Ort das Fahrradland Deutschland vorantreiben wollen, hilfreiche Werkzeuge und Konzepte.
Wir als ADFC nehmen die Bundesregierung beim Wort und unterstützen die Kommunen mit unserer Arbeit dabei, das Deutschland bis 2030 Fahrradland ist.
Viele Städte weltweit haben die Verkehrswende bereits eingeläutet und fördern nachhaltig die aktive Mobilität. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren auf diesem Weg:
Welche Maßnahmen und Methoden auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Kommune besonders wichtig und erfolgreich sind, zeigen die Artikel, die fünf Kategorien zugeordnet sind:
Schnellausbauelemente sind schnell umsetzbare Gestaltungselemente für Radverkehrsanlagen und stellen eine Weiterentwicklung konventioneller Radinfrastruktur dar. Ihre Nutzung ist für den Ausbau von ganzheitlichen Radverkehrsnetzen von Bedeutung, denn in kürzester Zeit können Radfahrende allen Alters die Radverkehrsinfrastruktur nutzen.
Geschützte Radfahrsteifen und Pop-up-Radwege leisten einen bedeutenden Beitrag dabei, das Hauptnetz für den Radverkehr zu vervollständigen und sicherer zu gestalten. Schnellausbaumaßnahmen im Nebennetz bieten die Möglichkeit, das Radverkehrsnetz weiter zu verdichten und attraktiver zu machen.
Vier wichtige Elemente des Schnellausbaus sind:
Das Booklet gibt einen Überblick über die verkehrspolitische Arbeit des ADFC und zeigt unterschiedliche Führungsformen des Radverkehrs und bewertet diese. Es richtet sich an alle interessierten Menschen, die sich für eine neue Radverkehrspolitik engagieren und sich auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene mit den Themen Verkehrswende und Fahrrad befassen.
Der ADFC und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben gemeinsam die Broschüre „Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden“ erstellt. Durch Tipps für die Planung und viele Best-Practice-Beispiele wollen sie großen und kleinen Kommunen dabei helfen, schnell umsetzbare und praxistaugliche Lösungen für gute Radinfrastruktur zu finden.
Für Städte sind Geschützte Radfahrstreifen eine kostengünstige Möglichkeit, um in kurzer Zeit sichere und komfortable Radverkehrsanlagen zu schaffen. Sie motivieren Menschen dazu, Rad zu fahren. Das ADFC-Positionspapier verdeutlicht mit internationalen Beispielen das Prinzip der Geschützten Radfahrstreifen und gibt Anregungen für deren Erprobung und Adaption in Deutschland. Die Arbeitshilfe richtet sich an Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Stadt- und Regionalplanung sowie an die fahrradinteressierte (Fach-)Öffentlichkeit.
Das Ziel ist klar: Deutschland wird bis 2030 Fahrradland. Der ADFC hat einen Aktionsplan mit konkreten Forderungen und Maßnahmen aufgestellt, was der Bund bis 2025 machen muss, damit das Fahrradland wahr wird.
Das ADFC-Projekt „InnoRAD – Innovative Radverkehrslösungen auf Deutschland übertragen“ zeigt eine Auswahl besonders erfolgreicher Best-Practice-Beispiele aus der internationalen Radverkehrsförderung und stellt vor, wie sie im deutschen (Rechts-)Rahmen angewendet werden können.
Das InnoRAD-Nachfolgeprojekt „InnoRADQuick“ zeigt ebenfalls mittels internationaler Best-Practice-Beispiele, wie Radverkehrsinfrastruktur schnell umgesetzt werden kann. Im Mittelpunkt stehen die Recherche zur schnellen Umsetzung von Radverkehrsnetzen sowie moderne Methoden kommunaler Öffentlichkeitsarbeit und Bürger*innenbeteiligung.
Bei einem Mapathon kommen fahrradinteressierte Menschen aus einer Kommune zusammen, um ein Radverkehrsnetz zu erarbeiten und sich damit in ihrer Stadt oder Gemeinde für eine bessere Radinfrastruktur einzusetzen. Der ADFC hat Infos, Tipps und Schritte eines ADFC-Mapathons in einem Handbuch und Leitfaden zusammengefasst.
ADFC-Bundesgeschäftsstelle
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Tel.: 030 209 14 98-0
E-Mail: kontakt [at] adfc.de
E-Mail: verkehrspolitik [at] adfc.de
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Mit dem ADFC-Bundesverband, den Landesverbänden und den Kreisverbänden in mehr als 450 Städten und Ortschaften in ganz Deutschland finden Sie mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe die passende Ansprechperson. Um die 500 Ortsgruppen und Ortsverbände sind darüber hinaus für den ADFC aktiv.
Einen besonderen Dienst leisten die vielen ehrenamtlich Engagierten im ADFC: Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden.
Sie möchten erst später Mitglied werden, aber sich schon jetzt für das Radfahren engagieren? Hier bekommen Sie die Infos dazu, wie das im ADFC möglich ist.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind. Ausführlichere Informationen finden Sie hier.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs. Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen, finden Sie hier.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Ja. Der ADFC hat sich mit der Firma Pergande & Pöthe einen seriösen und erfahrenen Partner ins Boot geholt. Der aus dem Hause P&P stammende Versicherungstarif „SofortschutzPLUS“ wurde individuell auf die Wünsche und Bedürfnisse der ADFC-Mitglieder angepasst und bietet eine umfangreiche Deckung zum kleinen Beitrag.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes. Mehr Informationen bekommen Sie hier.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können. Mehr Informationen zu den Bewertungskriterien unserer Radtouren erhalten Sie im Menüpunkt Auf Tour.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung [at] bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.