Fahrradunfall – was tun?
Zum Glück gehen die meisten Fahrradunfälle nur mit leichten Verletzungen oder Sachschäden aus. Dennoch sollten Radfahrer wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Der ADFC gibt Tipps.
Als Erstes stehen das Sichern der Unfallstelle und die Hilfe für Verletzte an. Die Polizei sollte man bei Verletzungen oder Streit über den Unfallhergang einschalten. Bei eindeutigem Verschulden und geringen Sachschäden geht es auch ohne Polizei.
Papiere zeigen lassen
Danach kommt die Pflicht der Beteiligten, auf Verlangen bestimmte Angaben zu machen. Von Kraftfahrern sollte man sich Führerschein und Fahrzeugpapiere zeigen lassen, das Kfz-Kennzeichen sowie Namen und Anschrift notieren und von Zeugen die Telefonnummer. Bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern sollte man auf Vorlage des Personalausweises oder anderer Dokumente bestehen.
Versicherungen informieren
Geschädigte sollten nicht mit dem Fahrer oder Halter verhandeln, denn bei der Abwicklung kommt es erfahrungsgemäß zu Differenzen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist über www.zentralruf.de schnell ermittelt und muss, wenn sie den Schaden übernimmt, auch die notwendigen Anwaltskosten ersetzen.
Seine Haftpflichtversicherung muss der Radfahrer spätestens dann informieren, wenn die Gegenseite Ansprüche stellt, so der ADFC. Einen Wegeunfall meldet man auch der gesetzlichen Unfallversicherung, die für die Schule, Arbeitsstelle oder Hochschule zuständig ist.
Anwalt einschalten?
Um Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen. Fachanwälte für Verkehrsrecht werden bei Bedarf auch weitere Posten wie Verdienstausfall oder Krankenhausbesuche von Angehörigen professionell geltend machen. Bei Unfallflucht von Kraftfahrern tritt die Verkehrsopferhilfe ein.
ADFC-Mitglieder erhalten eine kostenlose individuelle Beratung durch die ADFC-Bundesgeschäftsstelle oder örtliche ADFC-Vertrauensanwälte, unter anderem in Berlin, Dresden und Leipzig.
Sachschäden geltend machen
Sachschäden am Fahrrad können nach Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten abgerechnet werden. Die Schwacke-Bewertung für Fahrräder geht aber von einem hohen Wertverlust in den ersten Jahren aus: Nach zwei Jahren liegt der Wert nur noch bei 50 Prozent, so auch das OLG Düsseldorf (1 U 234/02), und nach acht Jahren bei 25 Prozent. Dem ADFC liegt aber auch ein Mustergutachten vor, das den Wertverlust des Fahrrads jährlich mit zehn Prozent abschreibt.
ADFC-Tipps zum Verhalten bei Unfällen
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Bei Verletzungen und Streit über Unfallhergang Polizei hinzuziehen
- Personalien austauschen: ggf. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kfz-Kennzeichen sowie Name und Anschrift vom Personalausweis notieren, auch bei Radfahrern und Fußgängern
- Telefonnummern von Zeugen aufnehmen
- Ggf. die eigene Haftpflicht- oder bei einem Wegeunfall die gesetzliche Unfallversicherung informieren
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