Der geschützte Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße.

Der geschützte Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße. © Philipp Böhme/Qimby

Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur

Der Bund unterstützt die Kommunen beim Ausbau kommunaler Radverkehrsinfrastruktur aktuell mit Finanzhilfen aus dem Klimaschutzprogramms 2030, insbesondere für das Sonderprogramm Stadt/Land sowie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 werden für den Radverkehr in den nächsten vier Jahren (2020-2023) zusätzliche Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro bereitgestellt. Zusammen mit den bisherigen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von rund 560 Mio. Euro stehen damit bis 2023 insgesamt rund 1,46 Milliarden Euro für die Förderung des Radverkehrs durch das BMVI zur Verfügung. Das entspricht einer Verdreifachung der Radverkehrsmittel im Verkehrshaushalt des Bundes. Eine Verstetigung dieser Mittel bis 2030 ist geplant.

Hinzu kommen weitere Fördermittel, die das BMU für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bereitstellt.

Die Förderquoten für finanzschwache Kommunen in diesen Programmen sind besonders hoch.

BMVI: Förderung kommunaler Radinfrastruktur im Sonderprogramm Stadt/Land

Mit dem Sonderprogramm Stadt/Land stehen von 2020-2023 erstmals umfangreiche Finanzhilfen des Bundes (657 Mio. Euro) für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung, die vor Ort für den flächenhaften Ausbau sicherer komfortabler Radwegenetze eingesetzt werden können.

Dadurch soll die Verkehrssicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden Radfahrender im Alltagsverkehr deutlich verbessert und bundesweit die Einrichtung sicherer und komfortabler Qualitätsradwegenetze vorangetrieben werden. Adressat des Sonderprogramms sind alle Kommunen.

Ziele des Sonderprogramms Stadt/Land sind eine deutliche Verlagerung von Kfz-Verkehren auf den Radverkehr, die Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr sowie die Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe in den Kommunen.

Die Mittel aus dem Sonderprogramm Stadt/Land werden speziell bereitgestellt für:

  • flächendeckende, möglichst getrennte und sichere kommunale Radwegenetze
  • Ausbau von Fahrradstraßen
  • Umnutzung von Fahrstreifen in geschützte Radwege
  • Errichtung eigenständiger Radwege
  • verkehrssicheren Umbau von Knotenpunkten
  • Radwegebrücken oder -unterführungen, inkl. Beleuchtung und Wegweisung
  • Verbesserungen für den Lastenradverkehr
  • sichere und moderne Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser

Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Ausgereicht werden die Finanzhilfen durch die Bundesländer. Ansprechpartner ist das Team Radverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG):
Hotline: 0221/5776-5499, E-Mail: SP-Stadt-Land [at] bag.bund.de, Website: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/radverkehr_node.html

FAQ: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/SuL_FAQ.pdf?__blob=publicationFile

Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern vom 25. Januar 2021: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/verwaltungsvereinbarung-sonderprogramm-stadt-und-land.pdf?__blob=publicationFile

Wichtig: Das Sonderprogramm kann für schnell umzusetzende Maßnahmen eingesetzt werden. Auch die vorgezogene Realisierung von Radinfrastruktur durch z.B. Pop-up-Bike-Lanes ist möglich.

Für umfangreiche Planungs- und Baumaßnahmen bei grundständigen Umbauten sind sowohl der Vierjahreszeitraum von 2020 bis 2023, als auch die darüber hinaus avisierte Förderung bis 2030 (sehr) knapp bemessen. Die Bundesregierung spricht daher im Klimaschutzprogramm 2030 völlig zu Recht statt nur vom Bau von der „Realisierung von Radverkehrsnetzen“ und setzt dabei ausdrücklich auf „Anordnung und Ausbau von Fahrradstraßen“ und „die Umnutzung von Fahrstreifen in geschützte Radwege“.

Das bedeutet: Umgewidmete Straßen und Kfz-Fahrspuren, die mit geringem Aufwand umgesetzt werden und mit einfachen Mitteln geschützt und gestaltet werden können, sind genau das Richtige und im Klimapaket vorgesehene, um schnelle Ergebnisse zu erreichen.

Damit passen das Sonderprogramm Stadt/Land und seine bevorzugten Maßnahmen auch hervorragend in die Übergangsphase der SARS-CoV-2-Pandemie - auch wenn das im Herbst 2019 niemand wissen konnte. Sie bieten Kommunen jetzt die Chance, Maßnahmen in Radverkehrsnetz vorzuziehen, diese zunächst provisorisch auszuführen und auf diesem Wege die neue Radverkehrsinfrastruktur zu testen, die sie im nächsten Schritt mit den Fördermitteln aus dem Klimaprogramm des Bundes dauerhaft umsetzen können.

Weitere Details finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
 

BMU: Förderung kommunaler Radinfrastruktur als Klimaschutzmaßnahme über die Kommunalrichtlinie/NKI

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert der Bund investive Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur für den Alltagsradverkehrs und zur Förderung nachhaltiger Mobilität in den Kommunen in den Quartieren.

Hauptziel dieses Förderprogramms und zwingende Fördervoraussetzung ist die Minderung und Vermeidung klimaschädlicher C02-Emissionen. Bisher wurden mit dieser Förderung 465 kommunale Radverkehrsprojekte im Zeitraum von 2013 -2019 gefördert, wofür der Bund rd. 170 Mio. Euro bereitstellte.

Zum 01.08.2020 wurden die NKI-Förderquoten im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise erhöht und für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 Prozent angehoben. Dies gilt zunächst bis Ende 2021.

NKI-Mittel werden für folgende Radverkehrsmaßnahmen gewährt

Infrastrukturmaßnahmen für den fließender Radverkehr:

  • Errichtung neuer Radwege: Fahrradwege, Fahrradstraßen, Radschnellwege
  • Ergänzung vorhandener Radwegenetze (Lückenschluss):  Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen, baulich angelegte Radwege
  • Umgestaltung bestehender Radverkehrswege für ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen
  • Umgestaltung von Knotenpunkten (z. B. durch Signalisierung) zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs
  • Einrichtung von Wegweisungssystemen

Infrastrukturmaßnahmen für den ruhenden Radverkehr:

  • Errichtung und Einrichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäuser sowie Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten mit mindestens 70 Fahrradstellplätzen
  • Errichtung von frei zugänglichen Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen oder an Verknüpfungspunkten zum öffentlichen Nahverkehr
  • Fahrradabstellanlagen als Teil verkehrsmittelübergreifende Mobilitätsstationen

Technische Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs:

  • Hocheffiziente Beleuchtung für bestehende oder geförderte Radwege
  • technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr an Ampeln

Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Antragsberechtigt sind: Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung (mind. 25%) und öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen.

Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ):
Beratungstelefon: 030 - 201 99-5 77, E-Mail: ptj-ksi [at] fz-juelich.de, Website: https://www.ptj.de

Rechtsgrundlage ist die Kommunalrichtlinie (Stand vom 22.07.2020).

Weitere Förderprogramme des Bundes mit Relevanz für den Radverkehr

Weitere Fördermöglichkeiten für die Kommunen zur Förderung des Radverkehrs bestehen über:

Mehr Details finden sich in der blauen Servicebox.

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