Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage

Hier fehlt eine Fahrrad Abstellanlage © ADFC | Dieter Schulz

Keine Parkverbote für Fahrräder

Für Fahrräder gibt es keine Parkverbote. Das Parken von Fahrrädern auf Gehwegen und Plätzen ist grundsätzlich erlaubt. Eine Stadt oder Kommune darf Fahrräder nicht einfach entfernen.

Das Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Auch das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen ist erlaubt, wenn Fußgängern oder Rollstuhlfahrern der Weg nicht versperrt wird. Spezielle Parkverbote für Fahrräder sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor.

Fahrradparkverbotsschilder in Fußgängerbereichen müssen deshalb nicht beachtet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVG, 3 C 29.03). Fahrräder dürfen auch längs am rechten Fahrbahnrand parken, nach der StVO dürfen sie bei Dunkelheit dort aber nicht unbeleuchtet stehen.

Vorübergehend abgestellt

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied, dass das Abstellen von betriebsbereiten Fahrrädern, auch von Mieträdern, zum Gemeingebrauch zählt. Sie dienten Zwecken des Verkehrs, wenn sie nur vorübergehend abgestellt seien (OVG Hamburg, 2 Bs 82/09).

Das Stehenlassen von Schrotträdern oder von Fahrrädern mit so großen Werbetafeln, dass sie sich nicht mehr als Verkehrsmittel nutzen lassen, zählt aber eindeutig nicht mehr zum Gemeingebrauch.

Haftung im Schadensfall unklar

Nicht immer ist eindeutig, wer für Schäden an einem umgestürzten Fahrrad haftet. Auch wenn der Fahrradnutzer zweifelsfrei feststeht, muss er nicht unbedingt für das Umstürzen einstehen. Dazu muss ihm ein Verschulden nachzuweisen sein. Das Amtsgericht Düsseldorf hielt bereits ein Abstellen nahe am Auto für schuldhaft. Schon diese leichte Fahrlässigkeit führe zur Haftung (45 C 8793/11).

Diese Rechtsprechung lehnt der ADFC ab: Das Urteil verwischt die Grenzen zwischen der verschuldensfreien Gefährdungshaftung, die für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, und der Haftung aus Verschulden von Radfahrern und Fußgängern. Wenn unklar bleibt, warum es umgekippt ist, haften nicht einmal Besitzer von umgestürzten Motorrädern.

Was ist mit Mieträdern?

Bei einem Mietrad ist nicht der Vermieter für Schäden verantwortlich, die durch unsachgemäß abgestellte Mietfahrräder entstanden sind. Er muss dem Geschädigten nur Auskunft über den Namen des möglichen Schädigers geben, urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (30 C 1382/04-47).

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Kaufvorbereitung

Wo bekomme ich ein gutes Fahrrad?

Fahrräder werden in vielen Geschäften angeboten: im Fahrradladen, im Bau- oder Supermarkt, im Internet oder auf…

ADFC-Radreiseanalyse 2023: Keyvisual

ADFC-Radreiseanalyse 2023

Die ADFC-Radreiseanalyse 2023 zeigt: Der Radtourismus wächst und ist krisenfest. 2022 haben sich 4,6 Millionen Menschen…

Die ADFC-Fördermitgliedschaft: Ihr Einsatz für das Fahrrad

Die ADFC-Fördermitgliedschaft

Für gewerbliche und institutionelle Unterstützer des ADFC vor Ort.

Radentscheid Bamberg

Radentscheid Bamberg

Der Radentscheid Bamberg hat sein Ziel bereits erreicht. Ende Januar 2018 hat der Bamberg Stadtrat die zulässigen Ziele…

Mädchen auf dem Schulweg per Fahrrad

71 Prozent für bessere Schulradwege

Viele Menschen empfinden Schulwege als unsicher. Fast alle Bundesbürger:innen befürworten daher Maßnahmen, um mehr…

Projekt Movebis: Heatmap München zum Radverkehr.

Forschungsprojekt Movebis liefert Daten für Radverkehrsplanung

Die Kampagne Stadtradeln hat mit ihren Teilnehmer*innen zur Datengrundlage für das Forschungsprojekt Movebis…

Schnellbauelement geschützter Radfahrstreifen (Pop-up-Radweg) mit Baken.

Publikation zur Radverkehrsförderung in Kommunen

Gemeinsam haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der ADFC die Publikation „Förderung des Radverkehrs in Städten…

Gemeinsame Pressekonferenz von ADFC und Bundesverkehrministerium zum ADFC-Fahrradklima-Test 2022.

ADFC-Fahrradklima-Test 2022

Der ADFC-Fahrradklima-Test 2022 fragt nach, wie zufrieden Radfahrende vor Ort mit ihrer Situation sind. Das Ergebnis: In…

Großaufnahme eines Fahrradreifens, der auf Laub steht.

Rutschpartien auf Laub, Eis und Schnee

Wenn Radfahrende durch Laub, Eis und Schnee stürzen, beschäftigen sich unter Umständen auch Gerichte damit. Der ADFC hat…

https://www.adfc.de/artikel/keine-parkverbote-fuer-fahrraeder

Bleiben Sie in Kontakt