Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Musik hören und Rad fahren - was ist erlaubt?

Musik hören und Rad fahren - was ist erlaubt? © pixdelux | iStock

Musikhören beim Radfahren

Seitens der Polizei heißt es oft, Radfahren mit Ohrhörern sei generell verboten. Das stimmt nicht. Musik zu hören ist erlaubt, entscheidend ist die Lautstärke. Der ADFC rät aber dazu, alle Sinne zu nutzen, um sicher durch den Verkehr zu kommen.

Beim Radfahren ist es erlaubt, Musik zu hören – auch mit Kopfhörern. Entscheidend dabei ist die Lautstärke. Nach der Straßenverkehrsordnung seien Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird.

So stellte das Oberlandesgericht Köln fest, dass einem Radfahrer die Benutzung eines Kopfhörers erst dann untersagt sei, wenn die im Einzelfall eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führe (OLG Köln, Ss 12/87). Dieses 25 Jahre alte Urteil betraf den Walkman, ist aber immer noch eine Hilfe bei der Auslegung.

Lieber alle Sinne nutzen

Auch Autofahrern ist das Musikhören nicht generell verboten. Wenn aber die Beats aus den Boxen das Karosserieblech vibrieren lassen und der DJ am Steuer eine Aufforderung aus dem Lautsprecher des Streifenwagens überhört, sind die Grenzen beweissicher überschritten. Das gelte auch für Radfahrende mit Kopfhörern, so der ADFC. Wenn sie von der Polizei angesprochen werden und nicht reagieren, liegt eine Verwarnung mit zehn Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs nahe.

Der ADFC rät: Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen. Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, wenn das Wahrnehmen von Klingeln, fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist – oder sogar ein Martinshorns überhört wird (1/3 Mithaftung eines Autofahrers für Zusammenstoß mit Einsatzfahrzeug LG Aachen, 4 O 57/91; 50 Prozent laut OLG Brandenburg, 12 U 151/08).

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Finden Sie Ihr Fahrrad.

Tipps für den Gebrauchtradkauf

Radfahren macht Spaß und ist kostengünstig. Wer schon beim Fahrradkauf das Budget schonen will, kann auf Internetbörsen…

Auswahl beim Fahrradkauf

Das richtige Alltagsrad

Fahrräder für den Alltagseinsatz sind Multitalente. Ob der kurze Weg zum Bäcker oder tägliches Pendeln zur Arbeit, ob…

Fahrradstraße

Verkehrsrecht für Radfahrende

Immer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in den man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Was Radfahrende…

Gefahrenstellen

Gefahrenstellen auf dem Schulweg

Radfahren ist an sich ungefährlich. Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Einmündungen, Autotüren, abbiegende Autos und der…

Sicher und gut gelaunt mit dem Helm unterwegs

Fahrradhelme

In Deutschland besteht generell keine Helmpflicht für Radfahrende, weder im allgemeinen noch für bestimmte…

Auf Wintertour im Harz

Radfahren bei Eis und Schnee

Immer mehr Menschen wollen auch im Winterhalbjahr Radfahren. Das ist gut so, denn wenn das Tageslicht fehlt und der…

Fahrradfahrer fährt an einem Fahrradschloss vorbei, das auf dem Boden liegt.

Fahrrad geklaut – was tun?

Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den…

Fahrradklingeln gehören zur vorgeschriebenen Ausrüstung an Fahrrädern.

Fahrradklingeln

Jedes Fahrrad muss laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) mit einer „helltönenden Glocke“ ausgerüstet sein. Die…

Empfehlungen des ADFC für Käufer:innen von Babboe-Lastenrädern

Der Verkaufsstopp von Babboe-Lastenrädern schlägt große Wellen. Auch in Deutschland besitzen viele Kund:innen…

https://www.adfc.de/artikel/musikhoeren-beim-radfahren

Bleiben Sie in Kontakt