Ablenkung durch Smartphone

Ablenkung durch Smartphone © iStock | itsajoo

Ablenkung durch Smartphones

Ablenkung im Straßenverkehr ist zunehmend ein Problem. Paragraf 23 StVO, der bisher vor allem in der Hand gehaltene Mobiltelefone betraf, wurde seit dem 19. Oktober 2017 deshalb erweitert. Was bedeutet das für Radfahrende?

Für Radfahrende bedeutet das: Sie dürfen „ein elektronisches Gerät der Kommunikation, Information oder Organisation“ während der Fahrt nicht benutzen, wenn sie es dazu aufnehmen oder halten.

Smartphones und Navis

Am Fahrrad angebrachte oder am Körper getragene Geräte können mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verwendet werden, oder dann, wenn Bedienen und Nutzen nur eine „kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen“ erfordern.

Das Ablesen von Tacho, Navi oder Smartphone am Lenker „auf einen Blick“ ist damit erlaubt, aber nicht die Eingabe eines Fahrtziels während der Fahrt. Beim stehenden Fahrrad gelten die Einschränkungen nicht; Absteigen ist nicht notwendig.

Funkgeräte

Für Funkgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2020. Bis dahin dürfen Handfunkgeräte noch benutzt werden. Tourenleiter, die diese für die Begleitung von Radgruppen nutzen, empfiehlt der ADFC, Geräte mit Freisprecheinrichtung anzuschaffen.

Bußgelder

Das Verwarnungsgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO wurde für Radfahrende mehr als verdoppelt, von 25 auf 55 Euro (für Kraftfahrzeugführer: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister).

Üblicherweise zahlen Radfahrende nach § 3 Abs. 6 der Bußgeld-Katalog-Verordnung nur Hälfte der Kfz-Beträge. Dass sie hier mehr zahlen, begründet das Bundesverkehrsministerium damit, dass für diesen vorsätzlichen Verstoß der Höchstbetrag unter der Bußgeldgrenze von 60 Euro ausgeschöpft werden sollte.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Mädchen auf dem Schulweg per Fahrrad

71 Prozent für bessere Schulradwege

Viele Menschen empfinden Schulwege als unsicher. Fast alle Bundesbürger:innen befürworten daher Maßnahmen, um mehr…

Mit dem Rad zur Arbeit

Unfallversicherung auf dem Weg zur Arbeit

Wege zur Arbeit, Schule oder Universität stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei ist es egal,…

Schnellausbau in den USA

USA: Theorie und Praxis für den Schnellausbau

Im autozentrierten Verkehrssystem der USA spielte der Radverkehr bis 1990 keine Rolle. Mit den ersten Förderprogrammen…

Radentscheid Kassel

Radentscheid Kassel

In immer mehr Städten in Deutschland schließen sich Menschen in sogenannten Radentscheiden zusammen. In Kassel setzen…

ADFC Kidicalmass | 19.September 2020

Politische Radtouren vor der Wahl

Die Bundestagswahl rückt näher. Der ADFC will seinen politischen Forderungen bei verschiedenen Fahrradprotesten und…

Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen

Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen

Wer mit dem Elektrorad zur Arbeit fährt, darf seine Akkus im Betrieb nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufladen. Ein…

Radfahrender Junge

Kinderfahrräder

Vom Laufrad bis zum echten Verkehrsmittel: Die Auswahl an Kinderrädern ist groß – und das erste eigene Rad fürs…

Nebeneinander fahren

Ist das erlaubt? Nebeneinander und freihändig fahren

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass Radfahrende hintereinander fahren müssen. Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn…

Radentscheid Kassel

Position des Vorstands zu Radentscheiden

Der ADFC-Bundesvorstand begrüßt die Dynamik, mit der das Thema Radverkehr in immer mehr Städten Fahrt aufnimmt.

https://www.adfc.de/artikel/ablenkung-durch-smartphones

Bleiben Sie in Kontakt