Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen
Wer mit dem Elektrorad zur Arbeit fährt, darf seine Akkus im Betrieb nur mit Zustimmung des Arbeitgebers aufladen. Ein Arbeitnehmer, der den Ladestrom ohne Erlaubnis entnimmt, riskiert seine fristlose Kündigung.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor: Ein seit fast 20 Jahren in einem Rechenzentrum beschäftigter Netzwerkadministrator sollte seinen Arbeitsplatz verlieren, nachdem er für seinen Elektroroller Firmenstrom im Wert von 1,8 Cent verbraucht hatte. Die Richter hielten die Kündigung trotz des Stromdiebstahls für unverhältnismäßig und damit für unwirksam. In dem Fall hätte eine Abmahnung ausgereicht.
Berücksichtigt wurden der geringe Schaden von nicht einmal zwei Cent, die langjährige Beschäftigung und die Tatsache, dass im Betrieb mit Wissen des Arbeitgebers Handys aufgeladen und Kaffeemaschinen betrieben wurden. Diese Grauzone beim privaten Stromverbrauch bewahrte den Angestellten vor dem Verlust seiner Arbeitsstelle (LAG Hamm 02.09.2010, 16 SA 260/10).
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