Geldwerter Vorteil für Fahrrad-Pendler
Mit dem Rad zur Arbeit – immer mehr Berufstätige fahren Rad, um entspannt und fit an ihrer Arbeitsstelle anzukommen. Ähnlich wie bei Dienstwagen gibt es auch für Dienstfahrräder steuerliche Vorteile.
Das sogenannte Dienstwagenprivileg gilt seit 2012 auch für Fahrräder: Unternehmen können ihren Mitarbeitern seit dem Dienstfahrräder zu gleichen Konditionen wie für Dienstwagen zur Verfügung stellen. Den „geldwerten Vorteil“, der mit dem privaten Nutzen eines Dienstrads verbunden ist, versteuern Arbeitnehmer ähnlich wie beim (Elektro-)Dienstwagen pauschal mit monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises. Wie beim Pkw kommt es beim Dienstfahrrad nicht auf die Anteile von dienstlichen und privaten Fahrten an. Je nach Vereinbarung muss der Arbeitnehmer nicht einmal die Wartungskosten tragen.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber gewinnen durch die Regelung: Sie benötigen weniger Pkw-Stellplätze, ihre Mitarbeitenden können von gesteigerter Fitness profitieren und potenziell länger gesund und leistungsfähig bleiben. Zudem sparen Arbeitgeber bei dieser alternativen Form der Vergütung den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.
Die Kosten für die Diensträder setzen Unternehmen zudem gewinnmindernd ab und erhalten die Umsatzsteuer aus der Anschaffung voll erstattet.
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