Errichtung von Radwegen in Baulast des Bundes
Für den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesfern- und an Bundeswasserstraßen ist der Bund zuständig. Dafür stehen ihm finanzielle Mittel zur Verfügung.
Errichtung von Radwegen in Baulast des Bundes
In direkter Verantwortung des Bundes erfolgen folgende Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr:
Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesfernstraßen (BMVI)
- Die Umsetzung erfolgt in der Auftragsverwaltung durch die Bundesländer. Im Bundeshaushalt stehen dafür jährlich rd. 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßenfür die Fahrradnutzung (BMVI)
- Damit Betriebswege an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr ausgebaut werden können, stellt der Bund jährlich ca. 1 Mio. Euro im Bundeshaushalt bereit und übernimmt 90 Prozent der Kosten für Projekte zum Radwegeausbau an Bundeswasserstraßen. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt zehn Prozent.
Radwege auf Brücken von Autobahnen und Bundesfernstraßen (BMVI)
- 2020 tritt eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes in Kraft, die es dem Bund ermöglicht, Radwege auf Brücken von Bundesfernstraßen und Autobahnen zu errichten. Damit sollen insbesondere Radwege miteinander verbunden werden, die beiderseitig entlang von Flüssen verlaufen, wodurch Lücken in der Radverkehrsinfrastruktur geschlossen werden. Der Bund übernimmt dafür 100 Prozent der Gesamtinvestitionen. Die Bedarfsanmeldung für diese Projekte erfolgt durch die Kommunen.
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