Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Auf dem Land Radfahren

Auf dem Land Radfahren © ADFC | april agentur

Radfahren auf der Fahrbahn

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall sei und Radwege nur im Ausnahmefall als benutzungspflichtig gekennzeichnet sein dürfen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat so die Rechte von Radfahrenden als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Der Kläger, ein ADFC-Mitglied, setzte sich auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch (Az.: BVerwG 3 C 42.09).

Dem ADFC, der diese Klage unterstützte, ging es um eine generelle Klärung der Frage, unter welchen Umständen eine Radwegbenutzungspflicht überhaupt zulässig sein kann. Im Regensburger Fall hatte die Stadtverwaltung einseitige gemeinsame Geh- und Radwege neben der Straße eingerichtet und durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Das darin enthaltene Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt mit allgemeinen Sicherheitserwägungen.

Der Ratgeber für Radfahrende der Deutschen Anwaltshotline AG unter inhaltlicher Mitwirkung des ADFC lässt sich hier herunterladen!

 

Eigenverantwortung stärken

Wie schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte das Bundesverwaltungsgericht dieser Argumentation nicht. Es stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung bestehe (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung - StVO).

In der mündlichen Verhandlung wurde betont, man müsse die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer stärken und dürfe Radfahrer nicht auf baulich unzureichende Radwege zwingen.

Bereits seit dem 1. September 1997 sieht die StVO das Radfahren auf der Fahrbahn als Regelfall vor und lässt es nur ausnahmsweise zu, Radwege mit dem blauen Radwegeschild als benutzungspflichtig zu kennzeichnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinandergesetzt und hat die StVO korrekt und konsequent ausgelegt.

ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagt: „Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland haben die Verordnung bis heute weitestgehend ignoriert und fast alle Radwege beschildert. Nach diesem Urteil sind nun alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten.“

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Radgesetz Bayern auf der RadlNacht 2018

Ein Rad-Gesetz für Bayern

Im Vorfeld der Landtagswahl im Oktober 2018 fordert der ADFC Bayern „Ein Rad-Gesetz für Bayern!“ und dass die…

ADFC-Fahrradklima-Test 2024

Mitmachen beim ADFC-Fahrradklima-Test 2024

Zum elften Mal möchte der ADFC wissen: Wie erleben Menschen das Radfahren bei sich vor Ort? Geht ihr Daumen nach oben…

Schnellbauelement geschützter Radfahrstreifen (Pop-up-Radweg) mit Baken.

Publikation zur Radverkehrsförderung in Kommunen

Gemeinsam haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der ADFC die Publikation „Förderung des Radverkehrs in Städten…

Gefahrenstellen

Gefahrenstellen auf dem Schulweg

Radfahren ist an sich ungefährlich. Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Einmündungen, Autotüren, abbiegende Autos und der…

Fahrradstraße in Freiburg.

Gut umgesetzte Fahrradstraßen

Gut umgesetzt sind Fahrradstraßen komfortabel und sicher für geübte und ungeübte Radfahrende jeden Alters. Das…

Auswahl beim Fahrradkauf

Fahrradkauf leicht gemacht

Ich kaufe ein Fahrrad – das klingt nach einer einfachen Sache. Doch das scheinbar uferlose Angebot eines einzelnen…

Traktoren und Fahrräder - was gilt es zu beachten?

Traktor trifft Fahrrad

Die oft asphaltierten Wirtschaftswege nutzen nicht nur Landmaschinen, sondern auch Radfahrende gerne. Der ADFC gibt…

 Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Fahrrad-Probefahrt ohne Risiko

Wer bei einer Fahrrad-Probefahrt einen Schaden am Fahrrad verursacht, haftet in der Regel nicht. Wer aber sich oder…

Beleuchtung

Verstöße bei der Beleuchtung

Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Fehlt die…

https://www.adfc.de/artikel/radfahren-auf-der-fahrbahn

Bleiben Sie in Kontakt