Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Ein Pendler fährt auf seinem elektrischen Fahrrad durch das Stadtgebiet.

Urbane Mobilität: Geschäftsmann auf einem Elektrofahrrad in der Stadt © Eurorad

Wie Dienstrad-Leasing funktioniert: So klappt der Umstieg aufs Wunschrad

Dienstrad-Leasing macht hochwertige Fahrräder für Millionen Beschäftigte erschwinglich: Steuervorteile machen selbst Elektrofahrräder bezahlbar – inklusive Versicherung, Wartung und flexibler Privatnutzung.

Für viele Haushalte lohnt sich ein neues Fahrrad erst durch Leasing-Modelle: Eltern sparen Zeit bei Kita-Fahrten, Pendelnde umgehen Staus, und Unternehmen fördern die Gesundheit ihrer Teams. Das Modell macht selbst hochwertige Elektrofahrräder bezahlbar – ohne hohe Anschaffungskosten, dafür mit monatlichen Raten.

Von der Idee zum Erfolgsmodell

Alles begann 2007 mit der Idee, Dienstwagen-Regeln auf Fahrräder zu übertragen. Den Durchbruch brachte 2012 die steuerliche Gleichstellung durch die Finanzministerien. Seit 2019 zahlen Beschäftigte nur noch 0,25 Prozent des Fahrradpreises als geldwerten Vorteil. Diese Regel gilt sicher bis 2030. Wird das Rad zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt, entfällt die Besteuerung komplett.

Flexibel im Alltag, vielfältig im Angebot

Ob Weg zur Arbeit, Wochenendeinkauf oder Familienausflug: Ein Dienstrad lässt sich privat und beruflich uneingeschränkt nutzen. Die Auswahl reicht von schmalen Stadträdern über robuste Trekkingmodelle bis zu Lastenrädern mit Platz für zwei Kinder. Besonders gefragt sind Elektrofahrräder mit einem Anteil von 80 Prozent.

So funktioniert das Leasing

Die Laufzeit beträgt meist 36 Monate. Danach können Beschäftigte das Rad zum Restwert übernehmen oder ein neues Modell leasen. Drei Leistungen sind zentral: Eine Vollkaskoversicherung schützt vor Diebstahl und Schäden. Partnerwerkstätten übernehmen Wartung und Reparaturen. Privat- und Dienstfahrten sind jederzeit möglich.

Zwei Finanzierungswege stehen zur Wahl:

  • Bei der Gehaltsumwandlung reduziert der Abzug vom Bruttolohn die Steuerlast. Beispiel: Bei 3.500 Euro Brutto und einem 4.000-Euro-Rad sinkt die Netto-Belastung von 151,15 auf 82,85 Euro monatlich.
  • Beim Gehaltsextra tragen Arbeitgebende die Kosten ohne Steuerbelastung für Beschäftigte.

Zu bedenkende Aspekte

Die Gehaltsumwandlung mindert den Rentenanspruch minimal – bei einem 3.000-Euro-Rad um etwa zwei Euro pro Monat. Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld berechnen sich zwar vom geringeren Brutto, doch die Steuerersparnis überwiegt deutlich.

Vorteile für alle Beteiligten

Vorteile für Beschäftigte:

Steuervorteile sorgen für niedrigere Netto-Kosten. Die flexible Nutzung kombiniert Arbeitsweg, Freizeit und Einkäufe. Vollkaskoversicherung und Rundum-Service entlasten im Alltag. Selbst teure Elektrofahrräder werden durch monatliche Raten zugänglich.

Vorteile für Unternehmen:

Betriebe reduzieren Lohnnebenkosten und setzen Leasingraten steuerlich ab. Studien zeigen weniger Krankheitstage bei Beschäftigten, die regelmäßig Radfahren. Der reduzierte Parkraumbedarf entlastet Betriebsgelände. Gleichzeitig steigert das Angebot die Attraktivität als Arbeitgeber.

Ein wachsender Markt

Der Umsatz mit Leasingrädern stieg von 0,7 Milliarden Euro (2019) auf 3,2 Milliarden Euro (2023). Aktuell haben 37 Prozent aller Beschäftigten Zugang zum Modell – 16,8 Millionen Menschen. Seit 2024 nutzen auch 850.000 Tarifbeschäftigte der Bundesländer das Angebot. Expert:innen erwarten ein jährliches Wachstum von zwölf Prozent, unterstützt durch den Ausbau von Radwegen.

Klebecodierung © ADFC Niedersachsen

Codierung von geleasten Diensträdern: Was ist zu beachten?

Die Fahrradcodierung erhöht die Diebstahlsicherheit. Beim Dienstrad-Leasing wird aber die Zustimmung des Unternehmens benötigt, das die Diensträder geleast hat. Die Unternehmen gelten während der Vertragslaufzeit als Eigentümer, deshalb kommen dauerhafte Gravuren nicht infrage. 

Für die Kennzeichnung bietet sich die Klebecodierung an, da sich die Aufkleber später rückstandslos entfernen lassen. Wer nach dem Leasing-Ende das Dienstrad übernimmt, kann eine permanente Codierung nachtragen.

Arbeitgeber:innen sollten vorab klären, ob der Leasing-Vertrag Codierungen erlaubt. Bei Elektrofahrrädern gilt besondere Vorsicht: Jede Veränderung am Rahmen muss mit den Vertragsbedingungen vereinbar sein.

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Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen
Elektrorad-Akku am Arbeitsplatz aufladen © pd-f | Arne Bischoff

Akku-Laden am Arbeitsplatz

Wer mit dem Elektrofahrrad zur Arbeit kommt, darf den Akku nur mit Zustimmung der Vorgesetzten am Firmenstrom laden. Unerlaubtes Aufladen kann eine Kündigung rechtfertigen – selbst bei kleinsten Strommengen.

Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm: Ein langjährig beschäftigter IT-Mitarbeiter hatte 1,8 Cent Firmenstrom für seinen Elektroroller genutzt. Obwohl ein „Stromdiebstahl“ vorlag, erklärten die Richter:innen die fristlose Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. Diese Grauzone rettete dem Betroffenen den Job (LAG Hamm, Az. 16 SA 260/10).

Tipp: Viele Unternehmen erlauben das Laden von Akkus mittlerweile ausdrücklich – am besten vorab die Regelungen im Betrieb erfragen. Manche Betriebe regeln die Nutzung auch über eine Vereinbarung mit einer kleinen Strompauschale.

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