Abstandsaktion in Bremen
Im April dieses Jahres gab es eine Aktion zur Verkehrssicherheit in Bremen: den roten Teppich für Radfahrende.
Mit Markierungen auf der Fahrbahn, einem roten Teppich für Radfahrende und Abstandshalterungen am Lenker verwiesen die AkteurInnen auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen von Fahrradfahrer*innen. "Die Schutzstreifen in der Münchener Straße und vielen weiteren Straßen in Bremen bieten in der Realität kaum Schutz", so Tobias Wolf, Vorstandsmitglied des ADFC Landesverbands Bremen. "Im Gegenteil, sie verleiten eher zum engen überholen."
Das Problem ergibt sich aus der Infrastruktur: Wenn sich Autos auf der Münchener Straße entgegenkommen bietet die Kern-Fahrbahn gerade genügend Platz, dass beide Autos neben einander her fahren können - allerdings nur, wenn sie die Radfahrenden Personen auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne Sicherheitsabstand überholen - dazu verleitet die heutige Markierung geradezu. Das hat zu Folge, dass Menschen auf dem Fahrrad Gefahr laufen, von einem Auto gestreift zu werden, sich dadurch unsicherer fühlen und am rechten Rand des Schutzstreifens fahren. Damit begeben Sie sich zusätzlich in den gefährlichen "Dooring-Bereich" der rechts parkenden Autos. Noch 2017 ist es in der Münchener Straße zu einem schwerwiegenden Unfall gekommen, bei dem eine Radfahrende Frau bei voller Fahrt von einer sich öffnenden Autotür erwischt wurde und bleibende Verletzungen am Knie erlitten hat.
Lösungen aus den Niederlanden
Um Autofahrende nicht zu knappen Überholmanövern zu verleiten, fordert der ADFC Bremen erfolgreiche Infrastrukturmodelle aus den Niederlanden in Bremen anzuwenden. Dies würde eine rote Einfärbung und Verbreiterung der Schutzstreifen bedeuten, sodass die Restfahrbahnbreite nicht genügend Platz für zwei PKW gleichzeitig bieten würde. Personen, die mit dem Auto unterwegs wären, könnten auf diese Weise nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden wäre. Andernfalls müssten sie hinter den Radfahrenden herfahren.
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