Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. (ADFC)

Abstandsaktion Bremen 2018

Bitte mehr Abstand für Radfahrer. © ADFC Bremen

Abstandsaktion in Bremen

Im April dieses Jahres gab es eine Aktion zur Verkehrssicherheit in Bremen: den roten Teppich für Radfahrende.

Mit Markierungen auf der Fahrbahn, einem roten Teppich für Radfahrende und Abstandshalterungen am Lenker verwiesen die AkteurInnen auf den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen von Fahrradfahrer*innen. "Die Schutzstreifen in der Münchener Straße und vielen weiteren Straßen in Bremen bieten in der Realität kaum Schutz", so Tobias Wolf, Vorstandsmitglied des ADFC Landesverbands Bremen. "Im Gegenteil, sie verleiten eher zum engen überholen."

Das Problem ergibt sich aus der Infrastruktur: Wenn sich Autos auf der Münchener Straße entgegenkommen bietet die Kern-Fahrbahn gerade genügend Platz, dass beide Autos neben einander her fahren können - allerdings nur, wenn sie die Radfahrenden Personen auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne Sicherheitsabstand überholen - dazu verleitet die heutige Markierung geradezu. Das hat zu Folge, dass Menschen auf dem Fahrrad Gefahr laufen, von einem Auto gestreift zu werden, sich dadurch unsicherer fühlen und am rechten Rand des Schutzstreifens fahren. Damit begeben Sie sich zusätzlich in den gefährlichen "Dooring-Bereich" der rechts parkenden Autos. Noch 2017 ist es in der Münchener Straße zu einem schwerwiegenden Unfall gekommen, bei dem eine Radfahrende Frau bei voller Fahrt von einer sich öffnenden Autotür erwischt wurde und bleibende Verletzungen am Knie erlitten hat.

Lösungen aus den Niederlanden

Um Autofahrende nicht zu knappen Überholmanövern zu verleiten, fordert der ADFC Bremen erfolgreiche Infrastrukturmodelle aus den Niederlanden in Bremen anzuwenden. Dies würde eine rote Einfärbung und Verbreiterung der Schutzstreifen bedeuten, sodass die Restfahrbahnbreite nicht genügend Platz für zwei PKW gleichzeitig bieten würde. Personen, die mit dem Auto unterwegs wären, könnten auf diese Weise nur überholen, wenn kein Gegenverkehr vorhanden wäre. Andernfalls müssten sie hinter den Radfahrenden herfahren.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin

2. Ein tragfähiger Haushalt für die Ausbau-Offensive

Grundlegende Voraussetzung für das Fahrradland Deutschland 2030 ist das bundesweite Einrichten von lückenlosen…

Ein Parkplatz ist oft größer als ein Kinderzimmer.

Parken im öffentlichen Raum

Für die einen gibt zu wenig Pkw-Parkplätze, für den Einzelhandel können sie nicht dicht genug vor der Ladentür sein und…

Familienfreundlichste Stadt in Deutschland ist Wettringen.

Fahrradfreundlichkeit nur ausreichend

Im Herbst 2018 wollte der ADFC wissen, wie es um die Fahrradfreundlichkeit deutscher Städte und Gemeinden bestellt ist.…

Sicherheitsabstand beim Überholen festgeschrieben: 1,5 m innerorts.

StVO-Novelle in Kraft getreten

Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sollen laut Bundesverkehrsministerium Verbesserungen für den…

Geschützter Pop-up-Radweg

StVO-Novelle: Steckbrief Verkehrsversuche

Die neue StVO erleichtert auch Verkehrsversuche für den Rad-, Bus- und Fußverkehr. Kommunen können die Versuche mit…

eRad-Schnellweg Göttingen

ADFC-Position: Ein neues Verkehrsrecht für die Mobilität von heute und morgen

Mitte des 20. Jahrhunderts war die Förderung des motorisierten Individualverkehrs politisch gewollt. Das gesamte…

Radfahrer und Fußgänger

Innerstädtische Radwege bergen Konflikte

Der ADFC kritisiert ein Urteil des Bundesgerichtshofes, nach dem Radfahrende auch dann eine Teilschuld tragen, wenn sie…

Pop-up-Radweg in Berlin-Friedrichshain

Rechtsrahmen für Pop-up-Radwege geprüft

Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben die rechtliche Grundlage für das Einrichten von…

Fahrradstraße mit Anliegerregelung

StVO-Novelle: Steckbrief Fahrradstraßen und modale Filter

Die neue StVO erleichtert das Einrichten von Fahrradstraßen. Kommunen müssen nun keine besondere örtliche Gefahrenlage…

https://www.adfc.de/artikel/abstandsaktion-in-bremen

Bleiben Sie in Kontakt