Aktion Radshuttle
Täglich rollen Millionen Räder über die Straßen und Radwege der Republik. Die Mobilität auf dem Fahrrad wird bereits gelebt, könnte sich aber oft viel besser anfühlen. Mit der Aktion Radshuttle kommen Pendler gut an.
Es sind nicht die großen politischen Debatten, eine gerechte Verteilung des Verkehrsraums oder Diskussionen um Emissionen, Lärm und Gesundheit, die Menschen richtig motivieren. Es ist das sichere und entspannte Radfahren. Mit der Aktion Radshuttle wollen wir zeigen, dass Radverkehrspolitik eigentlich ganz einfach ist: Es geht darum, sicher und entspannt von A nach B zu kommen.
Aktion für Pendler
Pendler, die mit dem Rad zur Arbeit fahren, haben großes Interesse daran, auf ihrem täglichen Weg die schnellste Route zu nutzen. Ein Anspruch, den offensichtlich nur Autopendler für sich in Anspruch nehmen können, denn Fahrrad-Pendlern werden verschlungene Alternativrouten durch Gebiete oder Wegenetze mit wenig Verkehr empfohlen.
Mit der Aktion „Radshuttle“ bietet der ADFC für Strecken in die Stadtzentren oder in Stadtgebiete mit vielen Arbeitsplätzen wie Gewerbegebieten mit schlechter oder nicht vorhandener Fahrrad-Infrastruktur regelmäßige Fahrten im Verband (ab 16 Teilnehmern) an. Zu einer bestimmten Uhrzeit morgens (stadteinwärts) und nachmittags/abends (stadtauswärts) wird ein Treffpunkt festgelegt, an dem sich alle Interessierten sammeln. Als gemeinsamer Verband wird die Strecke dann sicher im Mischverkehr zurückgelegt.
Fahrradpendeln wird beliebter
Das Interesse seigt, mit dem Fahrrad zu pendeln. Das zeigt nicht nur die erfolgreiche Kampagne „Mit dem Rad zur Arbeit“ vom ADFC und der Gesundheitskasse AOK. Auch Elektrofahrräder, fahrradfreundliche Betriebe mit Duschen, Abstellplätzen, Umkleiden oder Dienstradangeboten oder das steigende Gesundheitsbewusstsein tragen dazu bei.
Aber auch durch die täglichen Staus, die nervige Parkplatzsuche und die Zeitersparnis durch das Radfahren bekommt das Fahrrad für Pendler einen neuen Stellenwert. Allerdings sind im urbanen Raum, in dem Radschnellwege noch in weiter Ferne liegen, die Bedingungen für Fahrradpendler oft schlecht.
Die Sommermonate zeigen viel zu oft, dass selbst die mangelhafte Radverkehrsinfrastruktur nicht ausreicht, um allen Radfahrenden genügend Platz zu bieten und dafür zu sorgen, dass alle Radpendler schnell und sicher zur Arbeit kommen.
Fahren im geschlossenen Verband
§ 27 der Straßenverkehrsordnung erlaubt, dass mehr als 15 Fahrradfahrer einen geschlossenen Verband bilden dürfen. In dem Fall hat der Verband die gleichen Rechte wie ein Fahrzeug: Radfahrende im Verband dürfen die Fahrzeugspur benutzen – die Radwegbenutzungspflicht §2 (4) StVO ist aufgehoben.
Im Verband dürfen Radfahrende nebeneinander fahren. Der gesamte Zug darf über eine rote Ampel fahren, solange die erste Person, die den Verband anführt, noch bei Grün gefahren ist. Der Verband ist wie ein langes Fahrzeug zu verstehen.
Eine solche Verbandsfahrt ist keine Demonstration oder Veranstaltung, sondern eine Auslegung der StVO. Um sicherzustellen, dass Behörden die Aktion nicht kurzfristig verbieten, sollte in der Planung und Kommunikation beachtet werden, dass es sich lediglich um ein Service für Pendler auf ihrem Arbeitsweg handelt und nicht um eine Demonstration. Die Aktion wird nicht durch Plakate, Flyer oder gar Infostände bekannt gemacht.
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