Förderung investiver Modellprojekte zur Weiterentwicklung des Radverkehrs
Zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Radverkehrs fördert der Bund mit zwei unterschiedlichen Programmen richtungsweisende investive Modellprojekte für den Radverkehr.
Mit beiden Förderprogrammen werden Modellprojekte mit Strahlkraft („Leuchtturm-Projekte“) gefördert, zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Situation des Radverkehrs vorangetrieben. Diese sollen ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit besitzen.
BMVI: Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs
Das BMVI fördert Modellvorhaben des Radverkehrs aus dem Verkehrsetat. Diese sollen über eine hohe Funktionalität verfügen und einen Mehrwert für den Radverkehr besitzen, wobei auch Aspekte der Raumgestaltung und Ästhetik von großer Bedeutung sind.
Zudem sollen die Projekte „über Alleinstellungsmerkmale verfügen und über die Ortsgrenzen hinweg als Referenz für andere Maßnahmenträger zur Schaffung praktikabler und moderner Radinfrastruktur dienen.“
Zum 01.08.2020 wurden die Förderquoten im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspaketes zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise erhöht und der Eigenanteil für Länder und Kommunen gesenkt. Finanzschwachen Kommunen kann eine Förderung von 100 Prozent gewährt werden. Dies gilt zunächst bis Ende 2021.
Gefördert werden vom BMVI vorzugsweise investive Modellvorhaben:
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten und/oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln und dem Fußverkehr)
- die Erkenntnisgewinne für die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs bringen sowie „Modellcharakter haben und nicht nur einmalig oder lokal anwendbar sind.
Dazu zählen beispielsweise: fahrradgerechte Kreuzungslösungen, aufwändige Brückenbauwerke und Unterführungen für den Radverkehr, innovative Fahrradparkhäuser oder die fahrradfreundliche Umgestaltung von Quartieren.
Fördermittelgeber
Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die über die nötige fachliche Qualifikation verfügen, ausreichend Kapazität für die Durchführung haben sowie eine ausreichende Bonität besitzen.
Ansprechpartner ist das Team Radverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG):
Hotline: 0221/5776-5099, E-Mail: modellvorhaben-rad [at] bag.bund.de , Website: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/radverkehr_node.html
Rechtsgrundlage ist die „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“.
Weitere Details finden Sie in der blauen Medienbox.
BMU: Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“
Das BMU fördert Modellvorhaben des Radverkehrs durch den Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Gefördert werden modellhafte, investive Projekte, die den Radverkehr in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren verbessern. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden. Durch ihren Vorbildcharakter sollen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung anregen.
Ziel des Bundeswettbewerbs des BMU ist es, Treibhausgasemissionen einzusparen den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten.
Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
- einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
- erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
- eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.
Grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme am Bundeswettbewerb ist der Nachweis, wie und in welchem Umfang mit dem Modellprojekt der Radverkehrsanteil erhöht wird und welchen Beitrag das Projekt qualitativ und quantitativ für den Klimaschutz leistet (CO2-Einsparpotenzial).
Fördermittelgeber
Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die in der Lage sind, das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften, mit Ausnahme von Hochschulen.
Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ):
Beratungstelefon: 030 - 030 20199-3422, E-Mail: ptj-ksi [at] fz-juelich.de, Website: https://www.ptj.de
Rechtsgrundlage ist die Kommunalrichtlinie (Stand vom 22.07.2020)
Der letzte Förderaufruf erfolgte am 22.07.2020.
Weitere Details finden Sie in der blauen Medienbox.
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