Dossier: Förderung des Radwegbaus durch den Bund
Die Förderung des Radverkehrs erfolgt in Deutschland durch Bund, Länder und Kommunen. Vor Ort sind Länder, Kreise, Städte und Gemeinden zuständig. Hier erklärt der ADFC die Säulen der investiven Radverkehrsförderung durch den Bund.
Förderprogramme und Ansprechpartner
Die Förderung des Radverkehrs erfolgt in Deutschland gemeinsam durch Bund, Länder und Kommunen. Der Bund schafft hierfür die grundlegenden Rahmenbedingungen, ist verantwortlich für den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesfernstraßen sowie die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr.
Darüber hinaus unterstützt er Länder und Kommunen durch mehrere Förderprogramme beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur (sowie bei nicht-investiven Maßnahmen). Die Bundesmittel für den Radverkehr umfassen konkrete Haushaltstitel sowie weitere Fördermittel. Für die konkrete Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen vor Ort sind grundsätzlich Länder, Kreise sowie Städte und Gemeinden zuständig.
Zentrale Säulen der investiven Radverkehrsförderung durch den Bund sind:
- Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur
- Förderung von Radschnellwegen der Länder und Kommunen
- Förderung investiver Modellvorhaben (Leuchtturm-Projekte) des Radverkehrs
- Förderung des touristischen Radfernwegenetzes („Radnetz Deutschland“)
- Errichtung von Radwegen an Bundesfernstraßen in Baulast des Bundes
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